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Urteil Unrealistisch niedrige Betriebskostenvorauszahlungen
Schlagworte
Unrealistisch niedrige Betriebskostenvorauszahlungen; Aufklärungspflichten
Leitsatz
Allein der Umstand, daß die vom gewerblichen Vermieter verlangte Betriebskostenvorauszahlung die später entstandenen Kosten deutlich unterschreiten, führt noch nicht zur Annahme einer Verletzung der Aufklärungspflicht. Eine solche ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände, die einen Vertrauenstatbestand beim Mieter begründen, zu bejahen (im Anschluß an BGH, Urteil vom 11. Februar 2004 - VIII ZR 195/03 - NJW 2004, 1102 = GE 2004, 416).
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