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Urteil Verjährung des Schadensersatzanspruches wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Verjährung des Schadensersatzanspruches wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen
Leitsätze
a) Zur Umwandlung des Erfüllungsanspruchs auf Rückgabe der Mietsache in renoviertem Zustand in einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung.
b) Zur Hemmung der Verjährung nach § 558 a. F. BGB durch Vertragsverhandlungen in analoger Anwendung des § 852 Abs. 2 a. F. BGB.
c) Die Verjährung des Schadensersatzanspruches wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen beginnt mit dessen Entstehung nach Umwandlung des Erfüllungsanspruches (zu c) Leitsatz der Redaktion).
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