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  1. VIII ZR 294/03 - Befristeter Kündigungsausschluß durch Allgemeine Geschäftsbedingung zulässig; Mindestmietzeit; Zeitmietvertrag
    Leitsatz: Es liegt kein Verstoß gegen die für den Mieter geltende gesetzliche Kündigungsfrist des § 573 c Abs. 1 BGB (Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats) vor, wenn die Mietvertragsparteien einen zeitlich begrenzten Ausschluß des ordentlichen Kündigungsrechts vereinbaren. Das gilt auch für eine Vereinbarung durch Allgemeine Geschäftsbedingung, wenn der zeitlich befristete Ausschluß des ordentlichen Kündigungsrechtes für beide Seiten gelten soll (kein Verstoß gegen § 307 BGB). (Leitsatz d. Red.)
    BGH
    14.07.2004
  2. VIII ZR 339/03 - Abwälzung von Schönheitsreparaturen als Verkehrssitte
    Leitsatz: Die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist, wenn dies auch weiterhin der Vereinbarung bedarf, Verkehrssitte geworden. Die Klausel "Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter." beinhaltet eine wirksame Abwälzungsklausel. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    14.07.2004
  3. VII ZR 24/03 - Vertragsstrafenklausel in Bauvertrag; Abrechnungssumme
    Leitsatz: a) Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Vertragsstrafenklausel mit einer Obergrenze von 10 % in einem Bauvertrag mit einer für die Vertragsstrafe maßgeblichen Abrechnungssumme ab 15 Millionen DM ist auch dann unwirksam, wenn der Vertrag vor dem Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Januar 2003 - VII ZR 210/01, BGHZ 153, 311 geschlossen worden ist. b) Bei Verträgen unterhalb einer Abrechnungssumme von 15 Millionen DM kann Vertrauensschutz nur für Verträge in Anspruch genommen werden, die bis zum 30. Juni 2003 geschlossen worden sind.
    BGH
    08.07.2004
  4. IV ZR 135/03 - Auslegung des Testaments und Erbeinsetzung; Pflichtteilsrecht für Abkömmling des Vermächtnisses; eingehändiges Testament für Grundstück in Florida
    Leitsatz: BGB § 2087 Abs. 2 Die Auslegung eines Testaments im Sinne einer Erbeinsetzung setzt nicht notwendig voraus, daß dem Erben dem Werte nach der größte Teil des Nachlasses verbleibt. BGB § 2304 Weist der Erblasser den Abkömmlingen im Testament ihren gesetzlichen Pflichtteil zu und ist darin keine Erbeinsetzung zu sehen, steht noch nicht fest, ob die Abkömmlinge auf das gesetzliche Pflichtteilsrecht beschränkt oder ob sie mit Vermächtnissen in Höhe ihrer Pflichtteilsquote bedacht werden sollten. Das hängt davon ab, ob der Erblasser die Abkömmlinge begünstigen oder ihnen nur belassen wollte, was er ihnen nach dem Gesetz nicht entziehen konnte. Haager Testamentsformübereinkommen vom 5. Oktober 1961, Art. 1 Abs. 1 Buchst. b; EGBGB Art. 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Ein deutscher Erblasser kann durch ein gemäß § 2247 BGB gültiges eigenhändiges Testament wirksam auch über ein in Florida/USA belegenes Grundstück verfügen, obwohl diese Testamentsform dort nicht zulässig ist, die USA nicht dem Haager Testamentsformübereinkommen beigetreten sind und für das dort belegene Grundstück im übrigen das Erbrecht Floridas gilt (Art. 3 Abs. 3 EGBGB).
    BGH
    07.07.2004
  5. VIII ZR 192/03 - Mietrückforderung bei Wohnflächendifferenz von mehr als 10 %
    Leitsatz: Übersteigt die in einem Mieterhöhungsverlangen angegebene und der Berechnung zugrunde gelegte Wohnfläche die tatsächliche Wohnfläche, so kann der Mieter unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung die Rückzahlung der in der Folgezeit aufgrund der fehlerhaften Berechnung überzahlten Miete verlangen, wenn die Abweichung der tatsächlichen von der angegebenen Wohnfläche mehr als 10 % beträgt (im Anschluß an Senatsurteil vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. GE 2004, 682).
    BGH
    07.07.2004
  6. V ZR 33/04 - Verkehrssicherungspflicht bei Grenzbaum
    Leitsatz: a) Ein Baum ist ein Grenzbaum im Sinne von § 923 BGB, wenn sein Stamm dort, wo er aus dem Boden heraustritt, von der Grundstücksgrenze durchschnitten wird. b) Jedem Grundstückseigentümer gehört der Teil des Grenzbaumes, der sich auf seinem Grundstück befindet (vertikal geteiltes Eigentum). c) Jeder Grundstückseigentümer ist für den ihm gehörenden Teil eines Grenzbaumes in demselben Umfang verkehrssicherungspflichtig wie für einen vollständig auf seinem Grundstück stehenden Baum. d) Verletzt jeder Eigentümer die ihm hinsichtlich des ihm gehörenden Teils eines Grenzbaumes obliegende Verkehrssicherungspflicht, ist für den ihnen daraus entstandenen Schaden eine Haftungsverteilung nach § 254 BGB vorzunehmen.
    BGH
    02.07.2004
  7. V ZR 290/03 - Auslegung des Klageantrags als Abänderungsklage
    Leitsatz: Bei einer Verurteilung zu Schadensersatzrenten kann eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse, auf denen die Verurteilung beruht, nur im Wege der Abänderungsklage nach § 323 ZPO geltend gemacht werden kann.Die gebotene Auslegung des nicht ausdrücklich auf Abänderung gerichteten Klageantrags kann ergeben , dass die Klage von Anfang an auf Abänderung gerichtet war.
    BGH
    02.07.2004
  8. V ZR 213/03 - Kaufertrag; Sittenwidrigkeit; Missverhältnis des Kaufpreises zum Wert des Kaufobjekts; Verkehrswert eines Grundstücks; Vergleichswertverfahren; Verkehrswert einer zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnung
    Leitsatz: a) Ist die Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks im Wege des Vergleichswertverfahrens möglich, kann die Sittenwidrigkeit des Kaufs nicht daraus hergeleitet werden, daß ein anders ermittelter Wert in einem (auffälligen oder besonders groben) Mißverhältnis zum Kaufpreis stünde. b) Bei der Ermittlung des Verkehrswerts einer zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnung ist das Gericht nicht auf eine bestimmte Methode (hier: Ertragswertmethode) festgelegt.
    BGH
    02.07.2004
  9. XII ZB 21/03 - Beschwer bei Aufrechnung
    Leitsatz: Der Beklagte ist den Fällen, in denen er gegen eine unstreitige Gegenforderung aufrechnet, nur in Höhe desjenigen Betrages beschwert, zu dessen Zahlung er verurteilt worden ist.
    BGH
    30.06.2004
  10. XII ZR 11/01 - sittenwidrige Überhöhung für Pachtzins
    Leitsatz: a) Zur Ermittlung der ortsüblichen Pacht anhand vergleichbarer Pachtobjekte (im Anschluß an Senatsurteile BGHZ 141, 257 ff.; vom 13. Juni 2001 - XII ZR 49/99 - NJW 2002, 55; und vom 10. Juli 2002 - XII ZR 314/00 - NZM 2002, 822). b) Zur Frage des Rückschlusses auf eine verwerfliche Gesinnung des Verpächters bei einer auffälligen Überhöhung des Pachtzinses.
    BGH
    30.06.2004