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Urteil Auslegung des Klageantrags als Abänderungsklage
Schlagworte
Auslegung des Klageantrags als Abänderungsklage
Nichtamtlicher Leitsatz
Bei einer Verurteilung zu Schadensersatzrenten kann eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse, auf denen die Verurteilung beruht, nur im Wege der Abänderungsklage nach § 323 ZPO geltend gemacht werden kann.Die gebotene Auslegung des nicht ausdrücklich auf Abänderung gerichteten Klageantrags kann ergeben , dass die Klage von Anfang an auf Abänderung gerichtet war.
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