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Urteil Befristeter Kündigungsausschluß durch Allgemeine Geschäftsbedingung zulässig


Schlagworte

Befristeter Kündigungsausschluß durch Allgemeine Geschäftsbedingung zulässig; Mindestmietzeit; Zeitmietvertrag

Leitsatz

Es liegt kein Verstoß gegen die für den Mieter geltende gesetzliche Kündigungsfrist des § 573 c Abs. 1 BGB (Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats) vor, wenn die Mietvertragsparteien einen zeitlich begrenzten Ausschluß des ordentlichen Kündigungsrechts vereinbaren. Das gilt auch für eine Vereinbarung durch Allgemeine Geschäftsbedingung, wenn der zeitlich befristete Ausschluß des ordentlichen Kündigungsrechtes für beide Seiten gelten soll (kein Verstoß gegen § 307 BGB). (Leitsatz d. Red.)

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