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14 Wx 24/04 - Unzulässige Eintragung eines Benutzungsrechts zugunsten des jeweiligen Grundstückseigentümers; Eintragung einer Grunddienstbarkeit; Auslegung von GrundbucheintragungenLeitsatz: 1. Die Eintragung "Nutzungsrecht an einem Teil der Grundstücksfläche für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks xy. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom ... als Grunddienstbarkeit eingetragen am ..." ist unzulässig, weil der Eintragungsvermerk den wesentlichen Inhalt des Rechts nicht erkennen läßt. 2. Grundbucheintragungen sind der Auslegung zugänglich. Außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen dabei nur insoweit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind. (Leitsätze des Einsenders)OLG Karlsruhe15.07.2004
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9 U 110/04 - Differenzmiete bei Überlassung an einen Nachmieter; Berufung auf Treu und Glauben; vom Mieter gebilligter Mietvertrag mit Nachmieter kein Entzug des GebrauchsLeitsatz: Der Mieter eines langfristigen Mietvertrages, der sich im Interesse der Schadensminderung mit der Weitervermietung durch den Vermieter einverstanden erklärt hat, wird von der Verpflichtung zur Entrichtung der Differenzmiete auch dann nicht frei, wenn der Vermieter das Mietobjekt dem Nachmieter überlassen hat.OLG Karlsruhe28.10.2004
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9 U 264/01 - Nachentschädigung bei Bodenneuordnung; Bodenwertermittlung der im staatlichen Wohnungsbau verwendeten GrundstückeLeitsatz: Zur Berechnung von Ausgleichsansprüchen nach § 15 BoSoG.OLG Jena24.05.2004
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10 U 70/04 - Umfang der Gartenpflegepflichten; GartenpflegekostenLeitsatz: Ist der Mieter eines Einfamilienhauses lediglich allgemein zur Pflege des Gartens verpflichtet, sind hierunter nur einfache Pflegearbeiten zu verstehen, die weder besondere Fachkenntnisse des Mieters noch einen besonderen Zeit- oder Kostenaufwand erfordern, z. B. Rasenmähen, Unkrautjäten und Entfernen von Laub.OLG Düsseldorf07.10.2004
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10 U 70/04 - Umfang der Gartenpflegepflichten; GartenpflegekostenLeitsatz: Ist der Mieter eines Einfamilienhauses lediglich allgemein zur Pflege des Gartens verpflichtet, sind hierunter nur einfache Pflegearbeiten zu verstehen, die weder besondere Fachkenntnisse des Mieters noch einen besonderen Zeit- oder Kostenaufwand erfordern, z. B. Rasenmähen, Unkrautjäten und Entfernen von Laub.OLG Düsseldorf07.10.2004
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I-10 U 102/03 - Arglistige Berufung auf fehlende Schriftform; TelefaxübermittlungLeitsatz: 1. Eine Telefaxübermittlung der jeweils durch den Vertragspartner unterzeichneten Vertragsurkunden erfüllt nicht die gesetzliche Schriftform des § 566 a. F. BGB. 2. Haben sich die Parteien beim mündlichen Abschluß eines langjährigen Mietvertrages zu dessen schriftlicher Beurkundung verpflichtet, so können sie sich gegenseitig den Mangel der Schriftform nicht entgegenhalten.OLG Düsseldorf22.01.2004
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I-10 U 103/03 - Verspätete Verjährungseinrede in der BerufungsinstanzLeitsatz: Versäumt der Mieter, sich bereits erstinstanzlich auf die Verjährung zu berufen, ist die erstmals in zweiter Instanz erhobene Verjährungseinrede gemäß § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO präkludiert.OLG Düsseldorf26.02.2004
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I-10 U 109/03 - Bloßer Verzug nicht immer ausreichender KündigungsgrundLeitsatz: Die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs setzt ausnahmsweise eine Mahnung gegenüber dem säumigen Mieter voraus, wenn sich dem Vermieter der Schluß aufdrängen muß, daß die Nichtzahlung der Miete nicht auf Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit beruht.OLG Düsseldorf25.03.2004
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I-10 U 113/03 - Keine Haftung des Mieters für vertragsgemäßen Gebrauch; Geruchsbelästigung; Gesundheitsgefährdung; RückgabeverpflichtungLeitsatz: Der Mieter kommt seiner Rückgabeverpflichtung nach Beendigung des Vertragsverhältnisses auch dann nach, wenn das Mietobjekt infolge vertragsgemäßen Gebrauchs (nachteilig) verändert worden ist.OLG Düsseldorf01.04.2004
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I-10 U 117/03 - Schadensersatz wg. abgebrochener VertragsverhandlungLeitsatz: Ein Schadensersatzanspruch wegen des Abbruchs von Vertragsverhandlungen kommt nicht in Betracht, wenn ein triftiger Grund für den Nichtabschluß des ins Auge gefaßten Vertrages bestand.OLG Düsseldorf25.03.2004