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V ZR 304/03 - Sofortvollzug der Rückübertragung; Übergang der Mietverhältnisse auf den Berechtigten; Kein Übergang der Hausverwaltungsverträge; Bekanntgabe der Anordnung des Sofortvollzugs an eine ErbengemeinschaftLeitsatz: a) Die Anordnung des Sofortvollzugs der Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz führt nicht nur zum vorläufigen Übergang des Volleigentums auf den Berechtigten, sondern auch zum vorläufigen Übergang der Mietverhältnisse der Mieter des Grundstücks auf den Berechtigten (Fortführung von BGHZ 132, 306). b) Hausverwaltungsverträge gehen auch bei Anordnung des Sofortvollzugs nicht auf den Berechtigten über (Anschluß an BGH, Urt. v. 1. März 2001, III ZR 329/98, ZOV 2001, 317). c) Die zivilrechtlichen Wirkungen des Sofortvollzugs treten mit Bekanntgabe der Anordnung an alle Betroffenen ein (Fortführung des Senatsurt. v. 14. März 1997, V ZR 129/95, VIZ 1997, 346). d) Die Bekanntgabe der Anordnung des Sofortvollzugs an eine Erbengemeinschaft kann auch gegenüber dem Testamentsvollstrecker erfolgen (Anschluß an BFH NJW 1989, 936).BGH14.05.2004
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V ZR 290/03 - Auslegung des Klageantrags als AbänderungsklageLeitsatz: Bei einer Verurteilung zu Schadensersatzrenten kann eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse, auf denen die Verurteilung beruht, nur im Wege der Abänderungsklage nach § 323 ZPO geltend gemacht werden kann.Die gebotene Auslegung des nicht ausdrücklich auf Abänderung gerichteten Klageantrags kann ergeben , dass die Klage von Anfang an auf Abänderung gerichtet war.BGH02.07.2004
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V ZR 282/03 - Verbraucherbegriff bei Grundstückserwerb für PensionshausLeitsatz: Erfolgt der Grundstückserwerb ausdrücklich "zum Zwecke der Errichtung eines Pensionshauses",ist der Ewerber nicht als Verbraucher nach Art. 2 b der Richtlinie 93/13/EWG anzusehen.BGH25.06.2004
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V ZR 228/03 - Sachenrechtsbereinigung; Investitionsabsicherung; Nachzeichnungsprinzip; Eigeninvestition einer Genossenschaft; Gebäudeerrichtung durch HauptauftraggeberLeitsatz: a) War nach dem Recht der DDR für eine bauliche Investition eine Absicherung im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 SachenRBerG vorgesehen, scheitert eine Bereinigung des Rechtsverhältnisses nach Satz 2 der Vorschrift (Nachzeichnung) nicht daran, daß die Beteiligten die Absicherung nicht bedacht oder nicht für erforderlich gehalten haben. b) § 9 Abs. 2 Nr. 3 SachenRBerG erweitert die Tatbestände des § 7 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 1 und des § 7 Abs. 2 Nr. 2 SachenRBerG auf den Fall, daß der Genossenschaft für eine Eigeninvestition kein Nutzungsrecht/keine Rechtsträgerschaft übertragen worden war, und sie das Gebäude auch nicht selbst erstellt, sondern dessen Erstellung einem Dritten (Hauptauftraggeber) überlassen hatte. c) Hatte eine sozialistische Genossenschaft die Finanzierung eines ausschließlich für ihre Zwecke erstellten Bauwerkes übernommen, so wird vermutet, daß sie in der einen Investitionsauftraggeber kennzeichnenden Weise auf die Gebäudeerstellung durch einen Dritten (Hauptauftraggeber) Einfluß genommen hat.BGH16.07.2004
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V ZR 214/03 - Modrowkaufvertrag an zur Rechtsträgerschaft überlassenen volkseigenen Grundstück; Kaufpreiszahlung an KommuneLeitsatz: a) § 121 Abs. 6 SachenRBerG ist auf den Fall entsprechend anzuwenden, daß ein Kauf nach dem Gesetz über den Verkauf volkseigener Gebäude vom 7. März 1990 (GBl. I S. 157) an einer Zuordnung nach der Vierten Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz scheiterte. b) Im Sinne von § 121 Abs. 6 SachenRBerG hat eine Kommune den Kaufpreis erhalten, wenn und soweit sie ihn (im Rahmen der Kassenbestände) von dem örtlichen Rat übernommen hat. Ob diese Bestände der Kommune nach den Vorschriften des Zuordnungsrechts als Kommunalvermögen zuzuordnen gewesen waren, ist ohne Belang.BGH19.03.2004
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V ZR 213/03 - Kaufertrag; Sittenwidrigkeit; Missverhältnis des Kaufpreises zum Wert des Kaufobjekts; Verkehrswert eines Grundstücks; Vergleichswertverfahren; Verkehrswert einer zur Vermietung bestimmten EigentumswohnungLeitsatz: a) Ist die Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks im Wege des Vergleichswertverfahrens möglich, kann die Sittenwidrigkeit des Kaufs nicht daraus hergeleitet werden, daß ein anders ermittelter Wert in einem (auffälligen oder besonders groben) Mißverhältnis zum Kaufpreis stünde. b) Bei der Ermittlung des Verkehrswerts einer zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnung ist das Gericht nicht auf eine bestimmte Methode (hier: Ertragswertmethode) festgelegt.BGH02.07.2004
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V ZR 166/03 - Sittenwidrigkeit bei Kauf von BauerwartungslandLeitsatz: Beruhte die Kaufpreisfindung auf der übereinstimmenden Einstufung der verkauften Flächen durch beide Parteien als Bauerwartungsland und war diese Einstufung aus Sicht des Verkäufers nach einem ihm vorgelegten Sachverständigengutachten sachgerecht, liegt keine Übervorteilung des Käufers vor, die auf eine sittenwidrige Gesinnung des Verkäufers schließen lassen könnte.BGH16.01.2004
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V ZR 165/03 - Anpassungsverlangen bei Erbbauzins nach IndexLeitsatz: Die Frage, ob die in einem Erbbaurechtsvertrag vereinbarte Anpassung des Erbbauzinses an die Änderungen des Lebenshaltungskosten-Index nur in dem vereinbarten Fünfjahresturnus geltend gemacht werden kann oder dieser nur die Erhöhungszeiträume bestimmt, ist durch Auslegung des Erbbaurechtsvertrags zu beantworten,die dem Tatrichter vorbehalten und für das Revisionsgericht bindend ist.BGH23.01.2004
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V ZR 83/04 - Anspruch auf Beseitigung von überhängenden Ästen und Zweigen; Störerhaftung; Konkurrenzverhältnis von naturschutzrechtlichen Verboten und nachbarrechtlichem Schutz; BaumschutzverordnungLeitsatz: 1. Bei der Abwehr von Immissionen sind Anträge, allgemein Störungen bestimmter Art zu unterlassen, zulässig; dem Störenden bleibt die Wahl des Mittels zur Beseitigung der Störung überlassen. 2. Naturschutzrechtliche Verbote (hier: Baumschutzverordnung) stellen die Störereigenschaft eines Grundstückseigentümers so lange nicht in Frage, wie er mit Erfolg eine Ausnahmegenehmigung für die Beseitigung der Störungsquelle (hier: zum Nachbargrundstück herüberwachsende Äste) beantragen kann. 3. Zum Anspruch des Grundstückseigentümers auf Beschnitt und/oder Beseitigung von vom Nachbargrundstück herüberragenden Ästen und Zweigen. (Leitsätze der Redaktion)BGH26.11.2004
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V ZR 120/04 - Erbrechtsnachweis; Eigentumsvermutung trotz Fehlens einer Devisengenehmigung bei Vorliegen einer GrundstücksverkehrsgenehmigungLeitsatz: a) Der Erbe ist nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen; er hat auch die Möglichkeit, den Nachweis seines Erbrechts in anderer Form zu erbringen. b) Die Eigentumsvermutung des § 891 BGB läßt sich mit dem Fehlen einer förmlichen Genehmigung nach dem Devisengesetz der DDR nicht widerlegen, wenn eine Grundstücksverkehrsgenehmigung nach der Grundstücksverkehrsverordnung vorliegt, weil in diesem Fall die Erteilung einer förmlichen devisenrechtlichen Genehmigung entfiel.BGH10.12.2004