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Suchergebnis Urteilssuche (451 - 460 von 608)
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7 C 265/04 - Zeitmietvertrag; Mitteilung des BefristungsgrundesLeitsatz: Für die Mitteilung des Befristungsgrundes eines Zeitmietvertrages genügt es nicht, lediglich den Gesetzestext zu wiederholen.AG Mitte16.12.2004
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5 C 400/04 - GartenpflegekostenLeitsatz: 1. Der Mieter bestreitet die Ansätze in einer Betriebskostenabrechnung nur dann in zulässiger Weise, wenn er nach Einsichtnahme in die Rechnungsunterlagen im einzelnen angibt, was er moniert oder zumindest anhand konkreter Tatsachen Einwände gegen einzelne Kostenansätze plausibel macht. 2. Die infolge jahrelanger Vernachlässigung der Gartenpflege entstandenen Gartenpflegekosten, sind nicht umlagefähigen Kosten, sondern allenfalls Instandsetzungskosten.AG Tempelhof-Kreuzberg15.12.2004
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211 C 260/04 - Erhöhung der Bruttokaltmiete mit dem Netto-MietspiegelLeitsatz: 1. Bei vereinbarter Bruttokaltmiete ist das auf einen Nettomieten-Mietspiegel gestützte Mieterhöhungsverlangen unwirksam, wenn es überhaupt keine nachvollziehbare Berechnung des angegebenen Betriebskostenanteils enthält. 2. Zur Begründung kann eine aktuelle Betriebskostenaufstellung beigefügt oder für den Pauschalbetrag der Betriebskosten auf die Gewos-Werte abgestellt werden. 3. Ein bereits unwirksames Erhöhungsverlangen kann im Zustimmungsprozeß nicht nachgebessert werden, sondern muß neu erklärt werden.AG Charlottenburg09.12.2004
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2 C 274/04 - Kein Anspruch des Vermieters auf VideoüberwachungLeitsatz: 1. Eine umfassende Videoüberwachung mit Kameras vor dem Hauseingang und in den Aufzügen ist nur ausnahmsweise zulässig. 2. Ein entgegenstehender Mehrheitsbeschluß von anderen Hausbewohnern ist unbeachtlich.AG Lichtenberg09.12.2004
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9 C 185/04 - ParabolantenneLeitsatz: 1. Die vom Vermieter lediglich geduldete Anbringung und Benutzung der Parabolantenne durch einen Mieter kann vom Vermieter bei der Sanierung des Dachstuhls widerrufen werden. 2. Hat der Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Wiederanbringung der Parabolantenne, so hat er dem Vermieter das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen, bevor er die erneute Montage der Parabolantenne verlangen kann.AG Schöneberg07.12.2004
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14 C 66/04 - MietpreisgleitklauselLeitsatz: 1. Die Gleitklausel "Alle allgemein oder im konkreten Fall eintretenden Mieterhöhungen und/oder Erhöhungen sowie Neueinführungen von Nebenkosten und Grundstückslasten jeder Art sind vom Zeitpunkt des Eintritts ab vereinbart und vom Mieter zu zahlen. Unbeschadet bleibt das Kündigungsrecht des Mieters; für diesen Fall tritt eine Erhöhung der Miete nicht ein" ist wirksam im Sinne des § 4 Abs. 8 NMV. 2. Die Klausel ist dahin auszulegen, daß die jeweils zulässige gesetzliche Miete vereinbart werden soll, wenn eine Kostenmiete zu zahlen ist. Die Wendung, daß die "Mieterhöhungen vom Zeitpunkt ihres Eintritts an vereinbart" sein sollen, ist zwanglos in entsprechender Weise auszulegen.AG Tempelhof-Kreuzberg03.12.2004
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5 C 335/04 - Anspruch des Vermieters auf Installation einer KameraattrappeLeitsatz: Der Vermieter ist berechtigt, zur Abschreckung von Graffitisprayern eine nicht funktionsfähige Videokamera zu installieren.AG Tiergarten29.11.2004
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211 C 476/02 - Keine Mietminderung bei übertriebener LärmempfindlichkeitLeitsatz: Der Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kann nicht erwarten, daß Geräusche von außen nicht mehr wahrgenommen werden. 2. Anders ist es nur bei Baumängeln (Trittschallschutz) oder vermeidbarem Lärm, für den der Mieter beweispflichtig ist.AG Charlottenburg25.11.2004
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21 C 120/04 - Dauer einzelner Modernisierungsmaßnahmen getrennt angeben; ModernisierungsankündigungLeitsatz: Bei gebündelt durchgeführten, aber nicht untrennbar zusammenhängenden Modernisierungsmaßnahmen muß die voraussichtliche Dauer für jede Baumaßnahme einzeln angegeben werden (gegen AG Mitte GE 2004, 1235).AG Mitte17.11.2004
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103 C 350/04 - Kabelgebühren umlegbar trotz fehlender Nutzung; BetriebskostenLeitsatz: Die Kosten des Betriebes der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage (Kabelgebühren) stellen Betriebskosten dar, die auch derjenige Mieter zu tragen hat, der den vorhandenen Kabelanschluß nicht nutzt.AG Schöneberg17.11.2004