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Urteil Kabelgebühren umlegbar trotz fehlender Nutzung
Schlagworte
Kabelgebühren umlegbar trotz fehlender Nutzung; Betriebskosten
Leitsatz
Die Kosten des Betriebes der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage (Kabelgebühren) stellen Betriebskosten dar, die auch derjenige Mieter zu tragen hat, der den vorhandenen Kabelanschluß nicht nutzt.
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