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Urteil Kein Anspruch des Vermieters auf Videoüberwachung
Schlagworte
Kein Anspruch des Vermieters auf Videoüberwachung
Leitsätze
1. Eine umfassende Videoüberwachung mit Kameras vor dem Hauseingang und in den Aufzügen ist nur ausnahmsweise zulässig.
2. Ein entgegenstehender Mehrheitsbeschluß von anderen Hausbewohnern ist unbeachtlich.
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