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I-3 Wx 199/06 - Wohnungseigentumsgemeinschaft; Grenzen des Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums; Anspruch auf Entfernung einer Videokamera zur Überwachung eines Kfz-Einstellplatzes durch einen MiteigentümerLeitsatz: Der durch die Videoüberwachung eines Kfz-Einstellplatzes betroffene Miteigentümer kann von dem die Überwachungskamera installierenden Miteigentümer deren Entfernung verlangen. (Leitsatz der Redaktion)OLG Düsseldorf05.01.2007
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7 O 404/07 - Besichtigungsrecht des Vermieters; schriftliche Ankündigung; zeitlicher Umfang: Wiederholung der Besichtigung; Ausspähung von Betriebsgeheimnissen; Routinekontrollen; Inaugenscheinnahme der Mietsache; Schutz der Privatsphäre; Anzahl der zutrittsberechtigten PersonenLeitsatz: 1. Der Vermieter hat auch ohne vertragliche Regelung einen Anspruch auf Besichtigung des vermieteten Objekts an einem Werktag in der Zeit zwischen 9 und 18 Uhr zur Besichtigung mit einem Kaufinteressenten durch einen Komplementär-Geschäftsführer selbst dann, wenn dieser zugleich an einem Konkurrenzunternehmen des Mieters beteiligt ist; die Besichtigung ist zwei Wochen vorher schriftlich anzukündigen. 2. Die Besichtigung kann alle zwei Jahre wiederholt werden. (Leitsätze der Redaktion)LG Tübingen21.12.2007
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25 O 332/07 - Formunwirksamer Beitritt eines Mitmieters und getrennte Kündigung; Verletzung der Schriftform durch Aufnahme eines weiteren Mieters in Zeitmietvertrag durch mündliche VereinbarungLeitsatz: 1. Tritt aufgrund mündlicher Vereinbarung ein weiterer Mieter in ein langfristiges Mietverhältnis ein, kann wegen Nichteinhaltung der Schriftform das Mietverhältnis mit ihm vorfristig gekündigt werden. 2. Das gilt auch für eine außerordentliche fristlose Kündigung des Vermieters; eine Kündigung gegenüber dem anderen Mieter ist nicht erforderlich. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin20.12.2007
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63 S 50/07 - Stillschweigende Vorschussvereinbarung und Änderung der Mietstruktur; Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen; AbrechnungsreifeLeitsatz: 1. Hat der Mieter ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung über sechs Jahre Betriebskostenvorschüsse geleistet, ist eine stillschweigende Umstellung der bisherigen Mietstruktur auf eine Nettomiete mit Vorauszahlungen anzunehmen. 2. Die Anpassung der Vorauszahlungen setzt eine Abrechnung sowie eine entsprechende Erklärung voraus und gilt nur für die Zukunft. 3. Der Anspruch des Vermieters auf Betriebskostenvorauszahlungen erlischt mit der Abrechnungsfälligkeit. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin18.12.2007
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65 S 80/07 - Mieterhöhungsverlangen; Orientierungshilfe: abschließbare Müllstandsfläche; aufwendige Deckenverkleidung (Stuck), hochwertiger Bodenbelag (Parkett); bevorzugte CitylageLeitsatz: 1. Eine abschließbare Müllstandsfläche liegt vor, wenn zwar die Müllstandsfläche selbst unmittelbar nicht abschließbar, jedoch nur über einen verschlossenen Kellereingang zu erreichen ist. 2. Für die Annahme einer bevorzugten Citylage reicht es nicht, dass bekannte Berliner Einkaufslagen (etwa Steglitzer Schloßstraße oder Kurfürstendamm) durch längere Fußmärsche oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln problemlos erreicht werden können. 3. Hochwertiger Bodenbelag in Form von Parkettboden setzt voraus, dass dieser sich in einem guten Zustand befindet. 4. Eine aufwendige Deckenverkleidung (Stuck) kann nur dann wohnwerterhöhend sein, wenn sich diese in gutem Zustand befindet. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin14.12.2007
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67 S 207/07 - Keine Beifügung des Mietspiegels zum Erhöhungsverlangen; Mitteilung der Mietspiegelspannen und der maßgeblichen Rasterdeterminanten ausreichendLeitsatz: 1. Ein Mieterhöhungsverlangen ist ausreichend begründet, wenn zwar nicht das Mietspiegelfeld ausdrücklich angegeben ist, aber Angaben zur Baualtersklasse, zur Größe und zur Wohnlage es dem Mieter ermöglichen, mit den ihm bekannten Ausstattungsmerkmalen das maßgebliche Mietspiegelfeld zu ermitteln. 2. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Spannenwerte des zutreffenden Feldes angegeben sind. 3. Die Beifügung des Mietspiegels ist nicht erforderlich. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin13.12.2007
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67 T 144/07 - Gebührenstreitwert für Klage auf Feststellung der MietminderungLeitsatz: Der Streitwert für eine Klage auf Feststellung der Berechtigung zur zukünftigen Minderung ist nach dem Jahresbetrag der Minderung zu bemessen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin13.12.2007
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63 S 186/07 - Angabe der Gesamtkosten; formell unwirksame Betriebskostenabrechnungen bei nicht erläutertem Vorwegabzug; Voraussetzungen für eine Mietminderung durch Angaben der tatsächlichen Umstände und Auswirkungen; Angemessenheit einer Minderungsquote; Schimmel- und Rissbildungen an den Fenstern; eingeschränkte Nutzbarkeit des Duschbads wg. Mängeln der Entlüftung; Verwahrlosung der Wohnanlage; Absacken der Duschtasse; Kellerfeuchtigkeit; Ersatzkeller; Bauarbeiten in einer SiedlungLeitsatz: 1. Eine Betriebskostenabrechnung ist formell unwirksam, wenn in ihr die entstandenen Gesamtkosten vorab um Kosten für andere nicht zur Abrechnung anstehende Flächen bereinigt werden, ohne dies in der Abrechnung aufzuschlüsseln. 2. Dem Mieter obliegt es, für das Vorliegen eines Minderungsanspruchs durch Angaben der tatsächlichen Umstände und Auswirkungen derart hinreichend vorzutragen, dass das Gericht in der Lage ist, die Beeinträchtigungen nachzuvollziehen und die Angemessenheit einer Minderungsquote beurteilen zu können. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin11.12.2007
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67 S 164/07 - Keine Informationspflicht des Vermieters über Wärmeverbrauch bei Einrohrheizung auch bei im Sommer abgestelltem HeizkörperLeitsatz: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den Mieter darüber zu informieren, daß bei einer Einrohrheizung auch in den Sommermonaten selbst bei abgedrehtem Thermostatventil ein Wärmeverbrauch gegeben ist, wenn nicht der Hauptabsperrhahn am Wärmemengenzähler zugedreht wird. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin10.12.2007
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22 O 326/07 - Versorgungssperre bei dinglicher Wohnberechtigung und Wohngeldrückständen des Wohnungseigentümers; Stromsperre; Wassersperre; Heizungssperre; WohngeldrückständeLeitsatz: 1. Eine Eigentümergemeinschaft darf gegenüber einem Wohngeldschuldner eine Versorgungssperre verhängen, um Rückstände beizutreiben. 2. Die Versorgungssperre ist auch gegenüber einem dinglich Wohnberechtigten zulässig; die Rechte aus einem dinglichen Wohnrecht gehen nicht weiter als die, die der Eigentümer selbst hat. 3. Der dinglich Wohnberechtigte kann der Versorgungssperre durch Leistung höchstens des Betrages des Wohngeldes, mindestens aber der reinen von ihm direkt verursachten Betriebskosten an die Eigentümergemeinschaft die Grundlage entziehen. 4. Die Bezahlung von Rückständen kann gegenüber dem dinglich Wohnberechtigten nicht zur Bedingung für die Beseitigung der Versorgungssperre gemacht werden.LG Berlin07.12.2007