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Urteil Formunwirksamer Beitritt eines Mitmieters und getrennte Kündigung
Schlagworte
Formunwirksamer Beitritt eines Mitmieters und getrennte Kündigung; Verletzung der Schriftform durch Aufnahme eines weiteren Mieters in Zeitmietvertrag durch mündliche Vereinbarung
Leitsätze
1. Tritt aufgrund mündlicher Vereinbarung ein weiterer Mieter in ein langfristiges Mietverhältnis ein, kann wegen Nichteinhaltung der Schriftform das Mietverhältnis mit ihm vorfristig gekündigt werden.
2. Das gilt auch für eine außerordentliche fristlose Kündigung des Vermieters; eine Kündigung gegenüber dem anderen Mieter ist nicht erforderlich.
(Leitsätze der Redaktion)
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