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Suchergebnis Urteilssuche (801 - 810 von 855)

  1. I-24 U 185/07 - Betrieb eines Geldautomaten, Mietzweck, Unterlassungsverfügung
    Leitsatz: 1. Besteht der Mietzweck im „Betrieb eines Lebensmittelverbrauchermarktes mit den für diese Betriebsform üblichen Sortimenten, auch mit den üblichen Non-Food-Artikeln“, so fällt der Betrieb eines Geldautomaten nicht darunter. 2. Gestatten der Mieter und der Untermieter trotz Abmahnung des Vermieters die Fortsetzung des Betriebs des Geldautomaten, so kann für den Vermieter eine entsprechende Unterlassungsverfügung ergehen, wenn er den Eintritt erheblicher Schäden glaubhaft gemacht hat.
    OLG Düsseldorf
    13.12.2007
  2. I-24 U 207/06 - Gaststätte, Pachtvertrag, Vertragsstrafe
    Leitsatz: Die Klausel in einem Gaststätten-Pachtvertrag, nach der bei jeder Zuwiderhandlung gegen eine Getränkebezugsverpflichtung eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 € verwirkt sei, ist unwirksam.
    OLG Düsseldorf
    08.06.2007
  3. I-24 U 40/07 - Pachtvertrag, Klausel, Transformatorenstation
    Leitsatz: Zur Auslegung der Klausel eines Pachtvertrages zum Betrieb einer Transformatorenstation mit einem Energieversorgungsunternehmen „Für den Fall einer dringend notwendig werdenden anderweitigen Verwendung der für die Stationserrichtung in Anspruch genommenen Grundstücksfläche (Bauvorhaben) während des Pachtverhältnisses stellt die Verpächterin der Pächterin eine andere gleich geeignete Teilfläche ihrer dortigen Grundstücke zur Verfügung“, wenn nach Teilung des Grundstücks der Zugang zu der für die Station benutzten Parzelle erheblich erschwert ist.
    OLG Düsseldorf
    27.08.2007
  4. I-10 W 17/07 - Geschäftsbetrieb, Betriebspflicht
    Leitsatz: Zur Frage, ob die Betriebspflicht der Mieterin entfällt, wenn sie sich darauf beruft, aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen ihren Geschäftsbetrieb nicht mehr aufrechterhalten zu können.
    OLG Düsseldorf
    15.03.2007
  5. I-24 U 100/07 - Leasing einer Fernsehanlage, „Wartezimmer-TV“, Zusatzleistungen (hier: TV-Programm), Wegfall der Geschäftsgrundlage
    Leitsatz: 1. Beim Leasing einer Fernsehanlage nebst Programm („Wartezimmer-TV“) kann der Leasingnehmer dem Leasinggeber Rechte aus mangelhafter Programmgestaltung des Lieferanten grundsätzlich nicht entgegenhalten.2. Verspricht der Lieferant eines Leasingobjekts ohne Mitwirkung des Leasinggebers dem Leasingnehmer über die Lieferung hinaus Zusatzleistungen (hier. TV-Programm), bleibt der Leasingvertrag davon unberührt. 3. Infolge einer Insolvenz ausbleibende Zusatzleistungen des Lieferanten bewirken nicht den Wegfall der Geschäftsgrundlage des Leasingvertrages.
    OLG Düsseldorf
    27.11.2007
  6. 2 U 106/06 - Aufheizung eines Großraumbüros mit Glasdach kein Mangel; Sonneneinstrahlung als Mietmangel; sommerliche Hitze; Arbeitsstättenverordnung; Obergrenzen für Temperaturen; Klimaanlage; Wärmestau; Jalousien; Gewährleistung; Mietgebrauch; erhöhte Innentemperatur
    Leitsatz: Die Beurteilung, ob wegen Aufheizung eines Gebäudes aufgrund Sonneneinstrahlung ein Mangel der Mietsache vorliegt, richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und dem baulichen Zustand des Gebäudes, nicht nach der Arbeitsstättenverordnung.
    OLG Frankfurt a. M.
    19.01.2007
  7. 3 Ss OWi 494/07 - Baumschutzsatzung gegenüber BGB vorrangig; Abschneiden von überhängenden Zweigen
    Leitsatz: Öffentlich-rechtliche Beschränkungen wie eine Baumschutzsatzung gehen den Regelungen des BGB vor, so dass entgegen § 910 BGB ein Grundstückseigentümer herüberragende Zweige nicht abschneiden darf. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Hamm
    06.11.2007
  8. 4 U 574/06 - Wohngebäudeversicherung; Folgeprämie; Leistungsfreiheit; Erwerbereinritt; Zahlungsverzug; Versicherungsfall
    Leitsatz: 1. Der Versicherer (einer Wohngebäudeversicherung) wird leistungsfrei, wenn der Versicherungsfall nach Ablauf der nach § 39 Abs. 1 VVG gesetzten Frist eintritt und zu diesem Zeitpunkt der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der Folgeprämie in Verzug war (§ 39 Abs. 2 VVG). 2. Erklärungsgegner der schriftlichen Zahlungsaufforderung - nach § 39 Abs. 1 VVG - ist (nur) der Versicherungsnehmer, also derjenige, der Vertragsgegner (des Versicherers) zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Folgeprämie ist. Ist zuvor eine Veräußerung des versicherten Gebäudes erfolgt, so tritt nach § 69 Abs. 1 VVG der Erwerber an die Stelle des Veräußerers erst mit dem Zeitpunkt, in dem das dingliche Verfügungsgeschäft vollzogen ist, d. h. in dem der Erwerber im Grundbuch als (neuer) Eigentümer eingetragen ist (formaler Veräußerungsbegriff). Auf den schuldrechtlichen (Kauf-) Vertrag kommt es im Zusammenhang mit dem (versicherungsrechtlichen) Eintritt des Erwerbers in den bestehenden Versicherungsvertrag nicht an. Daher ist auch dann, wenn in dem schuldrechtlichen Vertrag der Erwerber - gegenüber dem Veräußerer - bereits mit dem Datum des Kaufvertrags Verpflichtungen aus bestehenden Versicherungen übernimmt, der Versicherer nicht gehalten, den Erwerber zur Zahlung nach Eintritt des Verzuges aufzufordern, wenn zu diesem Zeitpunkt eine Eintragung des Erwerbers im Grundbuch (noch) ausstand. 3. Prämienschuldner und Versicherungsnehmer ist bis zum Zeitpunkt des dinglichen Vollzugs des Veräußerungsgeschäfts daher allein der Veräußerer.
    OLG Jena
    17.01.2007
  9. 14 U 43/06 - Nachbarliches Zusammenleben mit Pflegebedürftigen; vom Nachbarn hinzunehmende Beeinträchtigungen; nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch; kein Aufwendungsersatz des Nachbarn für Anzeigen von Verkehrsverstößen der Anlieferer; Beeinträchtigungen durch Licht vom Nachbargrundstück; Pflegeheim; Nachbarschutz; Immissionen; Störungen
    Leitsatz: 1. Im nachbarlichen Zusammenleben mit Pflegebedürftigen ist ein erhöhtes Maß von Toleranzbereitschaft zu fordern. Die Grenze der Duldungspflicht ist erst dann erreicht, wenn dem Nachbarn die Belästigung billigerweise nicht mehr zuzumuten ist. 2. Der Betreiber eines Pflegeheims hat als mittelbarer Störer zur Verhinderung von durch Anlieferverkehr ausgehenden Belästigungen (hier: unzulässiges Halten von Lieferwagen mit laufendem Motor) die ihm billigerweise zumutbaren Maßnahmen zu treffen. Das Maß des ihm Zumutbaren ergibt sich aus einer Gewichtung der von den Lieferanten verursachten Beeinträchtigungen der Nachbarn einerseits und der zu ihrer Abstellung erforderlichen Maßnahmen andererseits. 3. Einem sich nachts durch eine auf dem Gelände eines Pflegeheims vorhandene Lichtquelle gestört fühlenden Nachbarn ist zuzumuten, der Störung durch Schließen vorhandener Klappläden selbst abzuhelfen. 4. Die Notwendigkeit, sich vor unerwünschten Einblicken durch die Verwendung durch Sichtschutz zu schützen, stellt keine unzumutbare Beschränkung der Nutzung von in innerstädtischen Gebieten mit geschlossener Bebauung gelegenen Gebäuden und Gärten dar und rechtfertigt keinen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch. 5. Einem Rechtsanwalt, der Verkehrsordnungsverstöße von Anlieferern eines benachbarten Pflegeheims zur Anzeige bringt, stehen hierfür gegen den Heimbetreiber keine Ansprüche auf Aufwendungsersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag zu.
    OLG Karlsruhe
    30.03.2007
  10. 19 U 119/06 - Pflicht des Statikers zur Bodenuntersuchung; Tragfähigkeit des Baugrunds; Hinweispflichten des Architekten
    Leitsatz: Der Architekt ist verpflichtet, den Baugrund zu klären. Er hat sich in jedem Fall zu vergewissern, ob der Statiker von den gegebenen tatsächlichen Verhältnissen ausgegangen ist. Bestehen Zweifel daran, ob ein Baugrund genügend tragfähig ist, genügt der Statiker seinen Pflichten nicht, wenn er sich auf eine Besichtigung der Baugrube und Abänderung seines ursprünglichen Entwurfs beschränkt, ohne daß die Tragfähigkeit des Baugrundes hinreichend geklärt ist. Sobald ein Statiker Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse vor Ort hat und diese Kenntnisse Zweifel begründen, ob der Baugrund hinreichend tragfähig ist, treffen ihn auch gegenüber dem Architekten Hinweispflichten.
    OLG Karlsruhe
    24.05.2007