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Suchergebnis Urteilssuche (571 - 580 von 855)
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85 T 327/06 WEG - Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund bei eigenmächtigem Abschluss eines Wärmecontractingvertrages; Zurechenbarkeit der Verwalterkenntnis; angemessene Zeit für Abberufung und Zeitpunkt der Kenntnisnahme; laufende Verwaltung; unberechtigter Vertragsabschluss; Pflichtverletzung des Verwalters; zerstörtes VertrauensverhältnisLeitsatz: 1. Ein wichtiger Grund für eine vorzeitige Abberufung eines Verwalters ist zu bejahen, wenn dieser ohne Kenntnis der Eigentümergemeinschaft einen Wärmelieferungsvertrag abgeschlossen hat. 2. Für die Frage, ob die Abberufung in angemessener Zeit erfolgt, kommt es auf die Kenntnis aller Wohnungseigentümer vom Abberufungsgrund an; die Kenntnis und Untätigkeit des Verwaltungsbeirats muss sich die Eigentümergemeinschaft nicht zurechnen lassen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin31.08.2007
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67 S 133/06 - Ausschlußfrist bei rechtzeitig abgesandter, aber auf dem Postweg verlorengegangener Betriebskostenabrechnung; Nachforderung nicht gezahlter VorschüsseLeitsatz: 1. Der Vermieter hat es im Sinne von § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB nicht zu vertreten, wenn eine rechtzeitig abgesandte Betriebskostenabrechnung auf dem Postwege verlorengeht. 2. Auch nach Ablauf der Ausschlußfrist von zwölf Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraums kann der Vermieter nicht gezahlte Betriebskostenvorschüsse für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum nachfordern, soweit sich aus der verspäteten Abrechnung eine Nachforderung ergibt. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin27.08.2007
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65 S 156/07 - Mieterhöhung mittels Berliner Mietspiegel 2005; Anwendung der Orientierungshilfe; gestaltete Müllstandsfläche; Einbauwanne; Schürzenbadewanne; verkleidete BadewanneLeitsatz: 1. Schon eine von der Pflasterung des angrenzenden Gehweges abweichende Pflasterung stellt eine Gestaltung der Müllstandsfläche i. S. der Merkmalgruppe 5 des Berliner Mietspiegels 2005 dar. Ein weitergehendes Mindestmaß an ästhetischer Gestaltung fordert der Mietspiegel nicht. Insbesondere fordert er nicht, daß die Gestaltung etwa die Müllgefäße verdeckt. 2. Eine mit einer leicht demontierbaren Verblendung verkleidete Badewanne ist keine Einbauwanne i. S. d. Mietspiegels.LG Berlin10.08.2007
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63 S 38/07 - Rechtsmittelstreitwert bei Mieterhöhungsverlangen nach dreieinhalbfachem Jahresbetrag; notwendiger Urteilstatbestand im amtsgerichtlichen Urteil; grob verfahrensfehlerhafte UrteileLeitsatz: Der Rechtsmittelstreitwert für ein Mieterhöhungsverlangen auf die ortsübliche Vergleichsmiete bemißt sich nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag des geltend gemachten Erhöhungsbetrages. Enthält ein danach berufungsfähiges amtsgerichtliches Urteil keinen Tatbestand und ergibt sich auch aus dem Tenor oder den Entscheidungsgründen nicht der Streitgegenstand und damit der Umfang der möglichen Rechtskraft, ist das Urteil in entsprechender Anwendung von § 538 Abs. 2 ZPO aufzuheben und der Rechtstreit an das Amtsgericht zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin27.07.2007
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5 T 168/06 - Berliner Räumung; offensichtlich unpfändbare Gegenstände (Kleidung); GerichtsvollziehervorschußLeitsatz: Offensichtlich unpfändbare Gegenstände wie Kleidung unterliegen nicht dem Vermieterpfandrecht und müssen daher bei einer Räumungsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher entfernt und notfalls eingelagert werden. Der Gerichtsvollzieher darf dafür einen angemessenen Vorschuß verlangen (Abgrenzung zu BGH 2006, 110).LG Aachen17.07.2007
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63 S 422/06 - Umstellung auf verbrauchsabhängige Abrechnung der Wasserkosten; Betriebskostenabrechnung nach dem Abflußprinzip; Ablesekosten für WasserLeitsatz: 1. Die Umstellung auf verbrauchsabhängige Abrechnung der Wasserkosten kann auch konkludent durch entsprechende Betriebskostenabrechnung erfolgen. 2. Die Abrechnung nach dem Abflußprinzip ist zumindest dann weiterhin zulässig, wenn kein Mieterwechsel stattgefunden hat. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin17.07.2007
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67 S 481/06 - Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; Wandfliesen im Arbeitsbereich; fehlende Steckdose im Bad; Trockenraum außerhalb der Wohnung als zusätzlicher Nutzraum; moderne IsolierverglasungLeitsatz: 1. Wandfliesen im Arbeitsbereich sind nur dann wohnwerterhöhend, wenn der gesamte Arbeitsbereich einschließlich Spüle abgedeckt ist. 2. Das Fehlen von Steckdosen im Bad ist als unzureichende Elektroinstallation wohnwertmindernd zu berücksichtigen. 3. Die bloße Wiederholung des Mietspiegeltextes zur Orientierungshilfe ist unsubstantiiert und damit unbeachtlich (hier: "überwiegend moderne Isolierverglasung"). 4. Ein Trockenraum außerhalb der Wohnung ist ein zusätzlicher Nutzraum im Sinne der Orientierungshilfe.LG Berlin12.07.2007
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67 S 42/07 - Vorwegabzug für Garagenfläche bei Betriebskostenabrechnung im preisgebundenen Wohnraum ohne WohnflächenberücksichtigungLeitsatz: Bei preisgebundenem Wohnraum, bei dem Betriebskosten, die nicht für Wohnraum entstanden sind, vorweg abzuziehen sind, ist zur Bestimmung eines angemessenen Kostenverteilungsfaktors gegen die Gesamtwohnfläche auch nur die Gesamtfläche der Stellplätze ohne dortige gemeinsame Flächen wie Zufahrten und dergleichen zu stellen. Es kommt daher auf das Verhältnis nur der vermieteten Flächen zueinander an. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin09.07.2007
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67 S 42/07 - Vorwegabzug für Garagenfläche bei Betriebskostenabrechnung im preisgebundenen Wohnraum ohne WohnflächenberücksichtigungLeitsatz: Bei preisgebundenem Wohnraum, bei dem Betriebskosten, die nicht für Wohnraum entstanden sind, vorweg abzuziehen sind, ist zur Bestimmung eines angemessenen Kostenverteilungsfaktors gegen die Gesamtwohnfläche auch nur die Gesamtfläche der Stellplätze ohne dortige gemeinsame Flächen wie Zufahrten und dergleichen zu stellen. Es kommt daher auf das Verhältnis nur der vermieteten Flächen zueinander an. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin09.07.2007
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11 S 78/07 - Kein Eintritt des Grundstückserwerbers in Mietvertrag aufgrund "Eintrittsklausel" im Kaufvertrag; Bevollmächtigung keine Ermächtigung; Übergang von Nutzen und LastenLeitsatz: 1. Die Vereinbarung im Kaufvertrag, dass der Käufer ab dem Tag des Besitzübergangs die bestehenden Mietverträge mit allen Rechten und Pflichten als künftiger Vermieter übernimmt und in die Mietverträge eintritt, reicht zum Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis nicht aus. 2. Eine Klausel, dass der Verkäufer den Käufer bevollmächtigt, mietrechtsrelevante Erklärungen abzugeben, führt nicht zur Wirksamkeit von Mieterhöhungsvereinbarungen, die der Erwerber vor Eigentumsübergang im eigenen Namen abgeschlossen hat. (Leitsätze der Redaktion)LG Potsdam05.07.2007