Urteil Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel
Schlagworte
Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; Wandfliesen im Arbeitsbereich; fehlende Steckdose im Bad; Trockenraum außerhalb der Wohnung als zusätzlicher Nutzraum; moderne Isolierverglasung
Leitsätze
1. Wandfliesen im Arbeitsbereich sind nur dann wohnwerterhöhend, wenn der gesamte Arbeitsbereich einschließlich Spüle abgedeckt ist.
2. Das Fehlen von Steckdosen im Bad ist als unzureichende Elektroinstallation wohnwertmindernd zu berücksichtigen.
3. Die bloße Wiederholung des Mietspiegeltextes zur Orientierungshilfe ist unsubstantiiert und damit unbeachtlich (hier: "überwiegend moderne Isolierverglasung").
4. Ein Trockenraum außerhalb der Wohnung ist ein zusätzlicher Nutzraum im Sinne der Orientierungshilfe.
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