Urteil Mieterhöhung mittels Berliner Mietspiegel 2005
Schlagworte
Mieterhöhung mittels Berliner Mietspiegel 2005; Anwendung der Orientierungshilfe; gestaltete Müllstandsfläche; Einbauwanne; Schürzenbadewanne; verkleidete Badewanne
Leitsätze
1. Schon eine von der Pflasterung des angrenzenden Gehweges abweichende Pflasterung stellt eine Gestaltung der Müllstandsfläche i. S. der Merkmalgruppe 5 des Berliner Mietspiegels 2005 dar. Ein weitergehendes Mindestmaß an ästhetischer Gestaltung fordert der Mietspiegel nicht. Insbesondere fordert er nicht, daß die Gestaltung etwa die Müllgefäße verdeckt.
2. Eine mit einer leicht demontierbaren Verblendung verkleidete Badewanne ist keine Einbauwanne i. S. d. Mietspiegels.
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