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Urteil Umstellung auf verbrauchsabhängige Abrechnung der Wasserkosten


Schlagworte

Umstellung auf verbrauchsabhängige Abrechnung der Wasserkosten; Betriebskostenabrechnung nach dem Abflußprinzip; Ablesekosten für Wasser

Leitsätze

1. Die Umstellung auf verbrauchsabhängige Abrechnung der Wasserkosten kann auch konkludent durch entsprechende Betriebskostenabrechnung erfolgen.

2. Die Abrechnung nach dem Abflußprinzip ist zumindest dann weiterhin zulässig, wenn kein Mieterwechsel stattgefunden hat.

(Leitsätze der Redaktion)

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