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Suchergebnis Urteilssuche (121 - 130 von 855)

  1. 62 S 341/06 - Keine Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen bei unwirksamer Farbdiktatklausel
    Leitsatz: Eine Formularklausel, wonach Schönheitsreparaturen in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen sind, ist unwirksam mit der Folge, daß der Mieter keine Schönheitsreparaturen schuldet.
    LG Berlin
    25.06.2007
  2. 67 S 42/07 - Vorwegabzug für Garagenfläche bei Betriebskostenabrechnung im preisgebundenen Wohnraum ohne Wohnflächenberücksichtigung
    Leitsatz: Bei preisgebundenem Wohnraum, bei dem Betriebskosten, die nicht für Wohnraum entstanden sind, vorweg abzuziehen sind, ist zur Bestimmung eines angemessenen Kostenverteilungsfaktors gegen die Gesamtwohnfläche auch nur die Gesamtfläche der Stellplätze ohne dortige gemeinsame Flächen wie Zufahrten und dergleichen zu stellen. Es kommt daher auf das Verhältnis nur der vermieteten Flächen zueinander an. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    09.07.2007
  3. 67 T 34/07 - Anlage der Mietkaution als Sparbuch und dessen Verpfändung als unvertretbare Handlung; Zwangsgeld
    Leitsatz: Die titulierte Verpflichtung des Mieters, ein Sparguthaben anzulegen und an den Vermieter zu verpfänden, ist auf eine unvertretbare Handlung im Sinne des § 888 ZPO gerichtet. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    15.05.2007
  4. 63 S 285/06 - Keine Angabe von Drittmitteln aus Zeiten der Preisbindung bei der Mieterhöhung von ehemaligen Sozialwohnungen; Hochparterrewohnung keine Erdgeschoßwohnung i.S. des Berliner Mietspiegels; behebbare Mängel; reparaturbedürftige Einbauküche nicht wohnwertmindernd
    Leitsatz: 1. Früher zur Modernisierung der preisgebundenen Wohnung verwendete öffentliche Fördermittel brauchen nach Auslaufen der Preisbindung in der Mieterhöhungserklärung nicht mehr angegeben zu werden. 2. Die Lage der Wohnung im Hochparterre ist nicht wohnwertmindernd. 3. Behebbare Mängel sind bei der Spanneneinordnung nicht zu berücksichtigen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    06.03.2007
  5. 63 S 311/06 - Genaue Bezeichnung der Wohnung im Mieterhöhungsverlangen bzw. in der Klageschrift nur bei Verwechslungsgefahr
    Leitsatz: In einem Klageantrag auf Zustimmung zur Mieterhöhung ist es nur dann erforderlich, die Wohnung des Mieters genau zu bezeichnen, wenn eine Verwechslungsgefahr besteht. Notwendig ist es aber, daß die Höhe der verlangten Miete durch den verlangten Endbetrag oder durch den Erhöhungsbetrag bezeichnet wird.
    LG Berlin
    23.02.2007
  6. 63 S 331/06 - Rechtsmittelstreitwert bei Mieterhöhungsverlangen nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag; notwendiger Urteilstatbestand
    Leitsatz: Der Rechtsmittelstreitwert für ein Mieterhöhungsverlangen auf die ortsübliche Vergleichsmiete bemißt sich nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag des geltend gemachten Erhöhungsbetrages. Legt das Amtsgericht den Gebührenstreitwert zugrunde und fertigt in einem Urteil keinen Tatbestand, weil ein Rechtsmittel gegen das Urteil unzweifelhaft nicht zulässig sei, ist das Urteil aufzuheben (Anwendung der BGH - Rechtsprechung für Revision gegen ein Berufungsurteil).
    LG Berlin
    27.02.2007
  7. 63 S 359/06 - Instandsetzungspflicht des Vermieters bei Fogging nach Renovierungsarbeiten des Mieters
    Leitsatz: Der Mieter hat einen Anspruch gegen den Vermieter auf Mängelbeseitigung (auftretende Schwarzfärbung, sog. Fogging), selbst wenn nach Beweisaufnahme feststeht, daß die Ursachen nicht bauseits bedingt sind, sondern aus dem Einflußbereich des Mieters stammen (gegen LG Berlin, ZK 67, GE 2005, 995). (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    14.09.2007
  8. 63 S 38/07 - Rechtsmittelstreitwert bei Mieterhöhungsverlangen nach dreieinhalbfachem Jahresbetrag; notwendiger Urteilstatbestand im amtsgerichtlichen Urteil; grob verfahrensfehlerhafte Urteile
    Leitsatz: Der Rechtsmittelstreitwert für ein Mieterhöhungsverlangen auf die ortsübliche Vergleichsmiete bemißt sich nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag des geltend gemachten Erhöhungsbetrages. Enthält ein danach berufungsfähiges amtsgerichtliches Urteil keinen Tatbestand und ergibt sich auch aus dem Tenor oder den Entscheidungsgründen nicht der Streitgegenstand und damit der Umfang der möglichen Rechtskraft, ist das Urteil in entsprechender Anwendung von § 538 Abs. 2 ZPO aufzuheben und der Rechtstreit an das Amtsgericht zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    27.07.2007
  9. 63 S 385/06 - Wirksame Überbürdung von Schönheitsreparaturen; Außenanstrich von Fenstern und Außentüren; Übermaßverbot
    Leitsatz: Eine formularmäßige Überbürdung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist auch dann wirksam, wenn die Klausel den Außenanstrich von Fenstern und Außentüren nicht ausdrücklich ausnimmt. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    22.05.2007
  10. 63 S 407/06 - Schönheitsreparaturen; Farbdiktat Weiß unwirksam; Ausführungsdiktat; Abgrenzung zu Individualvereinbarungs-AGB; Formularklausel; vorformulierte Vertragsbedingungen; Aushandeln; zwingender weißer Farbanstrich; Disposition des gesetzesfremden Kerngehalts; Abweichung von der bisherigen Ausführungsart; Wahl eines abweichenden Farbtons des Wand- oder Deckenanstrichs; andere Tapetenart; Beschränkung der Gestaltungsmöglichkeit; Endrenovierungsklausel; Rückgabe an den Hauswart; geltungserhaltende Reduktion
    Leitsatz: Eine Schönheitsreparaturklausel, wonach bei Auszug Fenster, Decken, Türen weiß gestrichen sein müssen, benachteiligt den Mieter unangemessen und führt zur Unwirksamkeit der gesamten Überbürdung der Schönheitsreparaturen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 28. März 2007 - VIII ZR 199/06 = GE 2007, 717). Unabhängig von der Schriftart (gedruckt, mit Schreibmaschine eingesetzt, handschriftlich hinzugefügt) liegt eine Allgemeine Geschäftsbedingung bereits dann vor, wenn eine Partei die Einbeziehung einer vorformulierten Bedingung in den Vertrag verlangt. Eine Individualvereinbarung kann nur dann vorliegen, wenn sie zwischen den Parteien im Einzelfall ausgehandelt worden ist; dabei ist Aushandeln mehr als ein bloßes Verhandeln oder Absprechen, der Verwender muss den gesetzesfremden Kerngehalt seiner AGB inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellen, wobei der Gegner die reale Möglichkeit haben muss, den Inhalt der Vertragsbedingung zu beeinflussen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    02.11.2007