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Urteil Wirksame Überbürdung von Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Wirksame Überbürdung von Schönheitsreparaturen; Außenanstrich von Fenstern und Außentüren; Übermaßverbot
Leitsatz
Eine formularmäßige Überbürdung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist auch dann wirksam, wenn die Klausel den Außenanstrich von Fenstern und Außentüren nicht ausdrücklich ausnimmt.
(Leitsatz der Redaktion)
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