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Urteil Keine Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen bei unwirksamer Farbdiktatklausel
Schlagworte
Keine Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen bei unwirksamer Farbdiktatklausel
Leitsatz
Eine Formularklausel, wonach Schönheitsreparaturen in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen sind, ist unwirksam mit der Folge, daß der Mieter keine Schönheitsreparaturen schuldet.
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