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XII ZR 149/05 - Schriftform; Bestimmbarkeit des Vertragsinhalts; Beginn des Mietvertrages mit Fertigstellung des vermieteten ObjektsLeitsatz: 1. Tritt durch eine dreiseitige Überleitungsvereinbarung anstelle des ursprünglichen Vermieters ein neuer Vermieter in den Mietvertrag ein, ist die notwendige Schriftform des längerfristigen Mietvertrages dadurch gewahrt, daß der ursprüngliche Mietvertrag nebst Lageplan und der technischen Beschreibung des Objekts durch Ösen körperlich fest mit der Überleitungsvereinbarung verbunden wird, wenn sich aus dem Lageplan die gemieteten Nutzflächen bestimmen lassen. Werden nach dem in Bezug genommenen, zum Vertragsinhalt gemachten Schreiben dazu "ca. 45 Parkplätze für die gemeinsame Nutzung zur Verfügung gestellt", ist der Umfang des dem Mieter eingeräumten Mitnutzungsrechts ebenfalls hinreichend bestimmbar. 2. Die nach dem Mietvertrag vom Zeitpunkt der Übergabe des fertiggestellten Mietobjektes abhängige Laufzeit des Vertrages (Mietbeginn am Monatsersten nach Übergabe) ist ebenfalls hinreichend bestimmbar und genügt der Schriftform. 3. Auch ohne körperliche Verbindung reicht die eindeutige wechselseitige Bezugnahme der Urkunden auf ihren Inhalt aus, die Urkundeneinheit zu wahren. (Leitsätze der Redaktion)BGH21.11.2007
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BVerwG 8 B 29.07 - Überzeugungsgrundsatz; Verwendung von Kontoguthaben aus staatlich verwalteten Konten zur Begleichung von Steuerschulden des KontoinhabersLeitsatz: 1. Der Überzeugungsgrundsatz (§ 108 Abs. 1 VwGO) ist verletzt, wenn im Prozess der Rechtsfindung nicht alle Tatsachen und Erkenntnisse Eingang gefunden haben, die nach Lage der Akten von Erheblichkeit sind. 2. Eine wegen der Schädigung festgesetzte Geldleistung ist dem Gesellschafter im Sinne von § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG tatsächlich zugeflossen. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG20.11.2007
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5 O 184/06 - Nachhaftung der Gemeinde nach UmwandlungLeitsatz: 1. Der Übergang des für die Wohnungsversorgung genutzten volkseigenen Vermögens auf die Kommunen umfasste auch die auf den Einzelobjekten lastenden anteiligen Verbindlichkeiten. 2. Mit der Eintragung der aus der kommunalen Wohnungswirtschaft umgewandelten GmbH ins Handelsregister gingen auch die Verbindlichkeiten der Kommune aus der zuvor zu erstellenden Notarliste auf die GmbH über, ohne dass die Gebietskörperschaft dadurch von diesen Verbindlichkeiten befreit wurde; vielmehr hafteten beide als Gesamtschuldner. 3. Für vor dem 26. März 1994 entstandene Verbindlichkeiten verjährten die Nachhaftungsansprüche mit Ablauf von fünf Jahren seit der Eintragung der GmbH in das Handelregister, bei späterer Fälligkeit erst mit Ablauf von fünf Jahren seit dem Zeitpunkt der Fälligkeit. Die Fälligkeit ungekündigter Darlehensforderungen trat nicht schon mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH ein. 4. Für die Darlegung und den Beweis der Valutierung eines "DDR-Darlehens" genügen bloße, der eigenen Wahrnehmung des Vertragsgegners entzogene rein interne Dokumentationen des Kreditgebers für sich allein nicht. 5. Die von den Neugesellschaftern der GmbH mit der kreditierenden Bank im Zusammenhang mit der Altschuldenhilfe getroffenen schuldrechtlichen Vereinbarungen können ein deklaratorisches Anerkenntnis darstellen, durch das die ohnehin bestehenden Altschulden weiterem Streit der Kreditvertragsparteien entzogen werden sollen. (Leitsätze der Redaktion)LG Neuruppin20.11.2007
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L 14 B 1650/07 AS ER - Leistungen für Unterkunft nur für Wohnungen mit einfacher Ausstattung und in einfacher Wohnlage; Berliner AV-WohnenLeitsatz: 1. Die AV-Wohnen vom 7. Juni 2005 gibt auch unter Berücksichtigung des Berliner Mietspiegel 2007 die Werte für angemessenen Wohnraum wieder. 2. Empfänger von Leistungen nach dem SGB II haben grundsätzlich nur Anspruch auf Übernahme von Mieten in einfacher Wohnlage des Berliner Mietspiegels 2007. (Leitsätze der Einsenderin)LSG Berlin-Brandenburg20.11.2007
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82 T 126/06 - Überhöhte Kosten der Zwangsräumung; Transportkosten von Umzugsunternehmens bei Räumung vor dem 17. November 2005; Beweiskraft des RäumungsprotokollsLeitsatz: 1. Die Transportkosten des vom Gerichtsvollzieher zur Räumung herangezogenen Umzugsunternehmens sind auch bei Beschränkung des Vollstreckungsauftrags auf die Herausgabe der Wohnung dann ansetzbar, wenn die Räumung vor dem 17. November 2005 erfolgte. 2. Das Räumungsprotokoll als öffentliche Urkunde begründet vollen Beweis für den tatsächlichen Zeitaufwand der Räumung. 3. Die Vergütung des Transportunternehmens ist dann als angemessen anzusehen, wenn sie sich im Rahmen des marktüblichen Preises hält. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin19.11.2007
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BRH 13262/07 - Ahndung eines bewaffneten Grenzdurchbruchs als rehabilitierungswürdiges Unrecht; Vermutung der politischen VerfolgungLeitsatz: Die strafrechtliche Ahndung eines geplanten bewaffneten Grenzdurchbruchs fällt hinsichtlich der mit dem versuchten ungesetzlichen Grenzübertritt verwirklichten Waffendelikte grundsätzlich nicht unter § 1 Abs. 1 Ziff. 1 lit. e StrRehaG.LG Potsdam16.11.2007
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V ZR 45/07 - Mangelbeseitigungskosten und Minderwert; mangelbedingter Minderwert als NichterfüllungsschadenLeitsatz: Liegen die Kosten, die erforderlich sind, um die Kaufsache in einen mangelfreien Zustand zu versetzen, erheblich über deren mangelbedingten Minderwert, kann der Käufer als Nichterfüllungsschaden grundsätzlich nur den Minderwert ersetzt verlangen.BGH16.11.2007
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V ZR 208/06 - Vertrag zugunsten Dritter; Bestimmbarkeit des DrittenLeitsatz: In einem Vertrag zugunsten Dritter muss der begünstigte Dritte nicht konkret bezeichnet werden; es genügt, wenn er bestimmbar ist (im Anschluss an BGHZ 75, 75).BGH16.11.2007
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V ZR 214/06 - Wertersatz bei Umlegungsverfahren; Entschädigung nach Verkehrswert bei UmlegungsverfahrenLeitsatz: Zur Frage des Wertersatzes bei Unmöglichkeit der Rückübertragung eines Miteigentumsanteils.BGH16.11.2007
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IX ZB 219/06 - Anwaltsverschulden wegen OrganisationsverschuldenLeitsatz: Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass eine Büroangestellte, die sich bisher als zuverlässig erwiesen hat, eine konkrete Einzelanweisung befolgt. Beinhaltet die Einzelanweisung aber nicht die unmissverständliche Anordnung, diesen Vorgang sogleich auszuführen, müssen ausreichende organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen sein, dass die mündliche Einzelanweisung in Vergessenheit gerät und dadurch die rechtzeitige Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes unterbleibt.BGH15.11.2007