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Urteil Ahndung eines bewaffneten Grenzdurchbruchs als rehabilitierungswürdiges Unrecht
Schlagworte
Ahndung eines bewaffneten Grenzdurchbruchs als rehabilitierungswürdiges Unrecht; Vermutung der politischen Verfolgung
Leitsatz
Die strafrechtliche Ahndung eines geplanten bewaffneten Grenzdurchbruchs fällt hinsichtlich der mit dem versuchten ungesetzlichen Grenzübertritt verwirklichten Waffendelikte grundsätzlich nicht unter § 1 Abs. 1 Ziff. 1 lit. e StrRehaG.
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