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11 T 68/06 - Gebührenstreitwert der Zahlungsklage auf zukünftige Nutzungsentschädigung nach § 3 ZPOLeitsatz: Der Gebührenstreitwert einer auf Zahlung zukünftiger Nutzungsentschädigung bis zur Räumung gerichteten Klage ist nach § 3 ZPO auf den zwölffachen Wert des monatlichen Mietzinses festzusetzen. (Leitsatz der Redaktion)LG Potsdam11.10.2007
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BRH 13262/07 - Ahndung eines bewaffneten Grenzdurchbruchs als rehabilitierungswürdiges Unrecht; Vermutung der politischen VerfolgungLeitsatz: Die strafrechtliche Ahndung eines geplanten bewaffneten Grenzdurchbruchs fällt hinsichtlich der mit dem versuchten ungesetzlichen Grenzübertritt verwirklichten Waffendelikte grundsätzlich nicht unter § 1 Abs. 1 Ziff. 1 lit. e StrRehaG.LG Potsdam16.11.2007
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5 O 184/06 - Nachhaftung der Gemeinde nach UmwandlungLeitsatz: 1. Der Übergang des für die Wohnungsversorgung genutzten volkseigenen Vermögens auf die Kommunen umfasste auch die auf den Einzelobjekten lastenden anteiligen Verbindlichkeiten. 2. Mit der Eintragung der aus der kommunalen Wohnungswirtschaft umgewandelten GmbH ins Handelsregister gingen auch die Verbindlichkeiten der Kommune aus der zuvor zu erstellenden Notarliste auf die GmbH über, ohne dass die Gebietskörperschaft dadurch von diesen Verbindlichkeiten befreit wurde; vielmehr hafteten beide als Gesamtschuldner. 3. Für vor dem 26. März 1994 entstandene Verbindlichkeiten verjährten die Nachhaftungsansprüche mit Ablauf von fünf Jahren seit der Eintragung der GmbH in das Handelregister, bei späterer Fälligkeit erst mit Ablauf von fünf Jahren seit dem Zeitpunkt der Fälligkeit. Die Fälligkeit ungekündigter Darlehensforderungen trat nicht schon mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH ein. 4. Für die Darlegung und den Beweis der Valutierung eines "DDR-Darlehens" genügen bloße, der eigenen Wahrnehmung des Vertragsgegners entzogene rein interne Dokumentationen des Kreditgebers für sich allein nicht. 5. Die von den Neugesellschaftern der GmbH mit der kreditierenden Bank im Zusammenhang mit der Altschuldenhilfe getroffenen schuldrechtlichen Vereinbarungen können ein deklaratorisches Anerkenntnis darstellen, durch das die ohnehin bestehenden Altschulden weiterem Streit der Kreditvertragsparteien entzogen werden sollen. (Leitsätze der Redaktion)LG Neuruppin20.11.2007
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Reh. 5642/06; Reh. 5643/06 - Wiederaufnahme des Rehabilitierungsverfahrens aufgrund neuer Beweismittel; Enteignung wegen Zugehörigkeit zur SS; VerwaltungsstrafverfahrenLeitsatz: 1. Legt der Antragsteller neue Beweismittel vor, die erstmals die Rechtsstaatswidrigkeit der Enteignung belegen, ist das Rehabilitierungsverfahren auf Antrag des Betroffenen wieder aufzunehmen. 2. Auch rein faktische Verfolgungsmaßnahmen in einem sog. "Verwaltungsstrafverfahren" fallen unter § 1 Abs. 5 StrRehaG. 3. Die Enteignung allein wegen der bloßen Zugehörigkeit zur SS ist mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar i. S. d. § 1 Abs. 5 StrRehaG. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)LG Magdeburg03.01.2007
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12 S 97/06 - Druck- und Dichtigkeitsprüfung von Gasleitungen als BetriebskostenLeitsatz: Die Kosten für die Druck- und Dichtigkeitsprüfung von Gasleitungen stellen umlagefähige Betriebskosten dar.LG Hannover07.03.2007
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15 S 129/06 - Mietminderung wegen Androhung des behördlichen Einschreitens; Mietmangel; Sachmangel; unzulässige Gewerbenutzung von WohnraumLeitsatz: Ein zur Mietminderung berechtigender Sachmangel in einem Mischmietverhältnis liegt selbst dann vor, wenn die Bauaufsichtsbehörde die Untersagung der vertraglich vereinbarten Nutzung zu Gewerbezwecken und zu Wohnzwecken nur androht, das Verfahren später aber eingestellt wird. (Leitsatz der Redaktion)LG Frankfurt/Oder05.04.2007
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62 S 11/07 - Abgeltungszahlung an den Vermieter für von diesem auf Wunsch des Mieters verlegten Laminatboden bei vorzeitigem Auszug als unwirksame VertragsstrafeLeitsatz: Eine mietvertragliche Vereinbarung, wonach der Mieter bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses für einen auf seinen Wunsch hin zu Beginn des Mietverhältnisses verlegten Laminatboden für jeden Monat der vorzeitigen Beendigung an den Vermieter einen bestimmten Teil der aufgewendeten Kosten für die Verlegung eines Laminatbodenbelages zahlt, stellt ein unwirksames Vertragsstrafenversprechen dar. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin19.04.2007
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12 O 47/06 - Mietminderung; Umweltschäden; Baulärm aus NachbarschaftLeitsatz: Im dicht bebauten Innenstadtbereich muss ein Mieter damit rechnen, dass früher oder später Gebäude in der Nachbarschaft entfernt oder abgerissen oder die Fassaden erneuert werden. Eine Mietminderung ist dann nicht gerechtfertigt, selbst wenn zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses keine konkreten Umstände gegeben waren, aufgrund derer der Mieter mit einer späteren Aufnahme einer Bautätigkeit rechnen musste. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin22.03.2007
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21 O 11/07 - Anschlußförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Aufwendungshilfen im sozialen Wohnungsbau (Berlin); kein Eigentumsschutz für Optionen auf Subventionierung; kein Vertrauensschutz in Fortbestand von SubventionenLeitsatz: 1. Allein durch die Übernahme einer Bürgschaft für einen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften gewährten Subventionskredit wird kein schuldrechtliches Rechtsverhältnis zwischen der öffentlichen Hand und dem Kreditnehmer begründet. 2. Ein Subventionsempfänger hat bei Unterlassen der Verlängerung einer Aufwendungshilfe keinen Schadensersatzanspruch aus Amtshaftungsgrundsätzen, da er grundsätzlich damit rechnen muß, daß bei Eintritt grundlegender Änderungen der allgemeinen Rahmenbedingungen die Subventionen eingestellt werden. 3. Auch ein Schadensersatzanspruch aus enteignendem oder enteignungsgleichem Eingriff besteht nicht, weil allein die Investitionen des Kreditnehmers aufgrund der gewährten Subvention keine geschützten Eigentumspositionen sind. 4. Auch der öffentliche Kreditgeber ist grundsätzlich hinsichtlich der Risiken aus der beabsichtigten Verwendung des gewährten Kredits nicht aufklärungspflichtig. 5. Bei eindeutiger Befristung der Subventionen stellt deren Nichtverlängerung auch keine Änderung der Geschäftsgrundlage dar. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin24.05.2007
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22 O 326/07 - Versorgungssperre bei dinglicher Wohnberechtigung und Wohngeldrückständen des Wohnungseigentümers; Stromsperre; Wassersperre; Heizungssperre; WohngeldrückständeLeitsatz: 1. Eine Eigentümergemeinschaft darf gegenüber einem Wohngeldschuldner eine Versorgungssperre verhängen, um Rückstände beizutreiben. 2. Die Versorgungssperre ist auch gegenüber einem dinglich Wohnberechtigten zulässig; die Rechte aus einem dinglichen Wohnrecht gehen nicht weiter als die, die der Eigentümer selbst hat. 3. Der dinglich Wohnberechtigte kann der Versorgungssperre durch Leistung höchstens des Betrages des Wohngeldes, mindestens aber der reinen von ihm direkt verursachten Betriebskosten an die Eigentümergemeinschaft die Grundlage entziehen. 4. Die Bezahlung von Rückständen kann gegenüber dem dinglich Wohnberechtigten nicht zur Bedingung für die Beseitigung der Versorgungssperre gemacht werden.LG Berlin07.12.2007