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Urteil Mietminderung wegen Androhung des behördlichen Einschreitens
Schlagworte
Mietminderung wegen Androhung des behördlichen Einschreitens; Mietmangel; Sachmangel; unzulässige Gewerbenutzung von Wohnraum
Leitsatz
Ein zur Mietminderung berechtigender Sachmangel in einem Mischmietverhältnis liegt selbst dann vor, wenn die Bauaufsichtsbehörde die Untersagung der vertraglich vereinbarten Nutzung zu Gewerbezwecken und zu Wohnzwecken nur androht, das Verfahren später aber eingestellt wird.
(Leitsatz der Redaktion)
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