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Urteil Druck- und Dichtigkeitsprüfung von Gasleitungen als Betriebskosten
Schlagworte
Druck- und Dichtigkeitsprüfung von Gasleitungen als Betriebskosten
Leitsatz
Die Kosten für die Druck- und Dichtigkeitsprüfung von Gasleitungen stellen umlagefähige Betriebskosten dar.
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