« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (1 - 10 von 855)

  1. VerfGH 128/07, 128 A/07 - Vorrang der Anhörungsrüge; fristlose Kündigung wegen eines einmaligen Vorgangs; Eigentumsgarantie des Mieters
    Leitsatz: 1. Eine Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn vom statthaften Rechtsbehelf der Anhörungsrüge kein Gebrauch gemacht wurde (hier: nicht gewährte Erklärungsfrist zu neuem Vorbringen). 2. In einem solchen Fall sind auch weitere, denselben Streitgegenstand betreffende Rügen unzulässig (hier: Verletzung der Eigentumsgarantie des Mieters durch Kündigung wegen eines einmaligen Vorfalls). (Leitsätze der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    23.10.2007
  2. VerfGH 136/02 - Parabolantenne für deutsche Staatsangehörige aus Polen
    Leitsatz: 1. Die Auffassung, wonach das Informationsbedürfnis eines polnischen Mieters durch zwei polnische Programme aus dem Breitbandkabelnetz nicht hinreichend befriedigt ist, hält sich im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. 2. Auch wenn der polnische Mieter zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ergibt sich nichts anderes. (Leitsätze der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    02.07.2007
  3. VerfGH 19/07, 19 A/07 - Keine Verfassungsbeschwerde bei vom Eigentümer zu vertretender Ermittlung eines zu geringen Verkehrswertes
    Leitsatz: 1. Der Eigentümer eines Hausgrundstücks, für das im Rahmen der Anordnung der Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung ein Sachverständigengutachten zur Wertermittlung eingeholt werden soll, kann sich nicht auf Unrichtigkeit des Verkehrswertgutachtens berufen, wenn der gerichtlich bestellte Sachverständige den Wert möglicherweise deshalb zu niedrig ermittelt hat, weil der Eigentümer jegliche Kooperation mit dem Sachverständigen verweigert und ihm auch das Betreten des Grundstücks nicht gestattet hatte. 2. Der Grundsatz der Subsidiarität erfordert es, daß vor Anrufung des Verfassungsgerichtshofes alle bei den Fachgerichten bestehenden Möglichkeiten ergriffen werden, eine Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu korrigieren; das Verfassungsbeschwerdeverfahren dient auch nicht zur Nachholung von bei den Fachgerichten unterlassenen Sachvorträgen. (Leitsatz der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    19.02.2007
  4. VerfGH 40/06 - Mietmangel bei übermäßigem Aufheizen der Dachgeschoßwohnung; in Wohnungen einzuhaltende Temperaturen; willkürliches Unterlassen der Beweisaufnahme durch Gericht; Temperaturmessung
    Leitsatz: Das verfassungsrechtliche Willkürverbot ist verletzt, wenn das Gericht über die Behauptung des Mieters, die Dachgeschoßwohnung werde bei normalen sommerlichen Außentemperaturen unverhältnismäßig aufgeheizt, den angebotenen Zeugenbeweis trotz Angabe konkreter Meßzeiten als unzulässigen Ausforschungsbeweis ablehnt. (Leitsatz der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    20.03.2007
  5. VerfGH 93/03 - Übergangener Beweisantritt und rechtliches Gehör; Heizkosten
    Leitsatz: Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn das Gericht in entscheidungserheblichen Fragen (hier: fehlerhafte Heizenergieerfassung) ein Sachverständigengutachten nicht einholt, obwohl der Mieter hierzu hinreichend konkret vorgetragen hat. (Leitsatz der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    27.09.2007
  6. 10 K 891/02 - Breite Gehwegüberfahrt zulässig; Gemeindebeschluß über Gehwegsbreite
    Leitsatz: Städtebauliche und baugestalterische Belange können nur dann zur Begründung behördlicher Entscheidungen im Bereich des Straßenrechts herangezogen werden, wenn sie einen sachlichen Bezug zur Straße haben. Einen Beschluß der Gemeindevertretung, der pauschal die breite von Gehwegüberfahrten festlegt, reicht nicht aus. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Potsdam
    26.04.2007
  7. 6 K 1159/01 - Manipulative Enteignung; Eigenheimbau; Listenenteignung; grenznahe Grundstücke
    Leitsatz: 1. Zwar kann die generelle Durchführung von Enteignungen von West-eigentümern im Wege einer Globalliste und unter deren bewußter Nicht-beteiligung in der Spätphase der DDR nach dem 18. Oktober 1989 eine schädigende Maßnahme aufgrund unlauterer Machenschaften darstellen. Dies gilt jedoch wegen des fehlenden zeitlichen Bezugs zum politischen Umbruch in der DDR im Herbst 1989 nicht für "Listenenteignungen" aus dem Jahr 1986. 2. Das Baulandgesetz ließ eine Enteignung zum Zwecke des EIgen-heim-baus nicht nur dann zu, wenn das betreffende Grundstück völlig unbebaut war, sondern auch dann, wenn ein vorhandenes, aber nicht zu Wohnzwecken geeignetes und genutztes Gebäude zu einem Eigenheim um- und ausgebaut wurde. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Potsdam
    29.08.2007
  8. 6 K 215/02 - Enteignung von "Mauergrundstücken"
    Leitsatz: Die Enteignung von grenznahen Grundstücken zum Zweck der Grenz-siche-rung stellt keine schädigende Maßnahme i.S.d. § 1 Abs. 3 VermG dar. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Potsdam
    29.08.2007
  9. 6 K 3130/01 - Manipulative Enteignung; Eigenheimbau; grenznahe Grundstücke
    Leitsatz: 1. Die Enteignung erfolgt dann nicht manipulativ mit der Absicht, nach dem politischen Umbruch zur Absicherung der gegenwärtigen Nutzer vor Rückgabeansprüchen diesen einen Vermögenswert zu verschaffen, wenn sie in Vollendung des seit mehreren Jahren laufenden Enteignungsverfahrens umgesetzt wurde. 2. Wenn die Voraussetzungen für eine Baulandgesetzenteignung zum Zwecke der Eigenheimerrichtung schon zu Beginn der Nutzung vorlagen, stellt es kein manipulatives Vorgehen dar, wenn ein Eigenheimbau bereits im Vorgriff auf eine geplante Enteignung und Nutzungsrechtsverleihung gestaltet wurde und eine entsprechende Kreditierung der Eigenheimerbauer ermöglicht wurde. 3. Ob die im Zusammenhang mit einer Ansiedlung erfolgte Enteignung eines Grundstücks im unmittelbaren Anschluß an die Grenzanlagen einen manipulativen Charakter hatte, ist eine Frage des Einzelfalles. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Potsdam
    29.08.2007
  10. 6 K 59/01 - Faktische Enteignung eines Vereins auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage; fehlende Berechtigtenstellung bei Untersagung eines Vereins
    Leitsatz: 1. Der Ausschlusstatbestand der "Enteignungen von Vermögenswerten auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage" im Sinne des § 1 Abs. 8 Buchstabe a VermG setzt einen Eigentumszugriff voraus, der in die Zeit vor Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 fällt. Dabei ist eine förmliche Enteignung in dieser Zeit nicht erforderlich. Vielmehr reicht es aus, wenn zumindest faktisch der Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist. 2. Ein Verein ist dann nicht "Berechtigter" i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG, wenn er nach Besatzungsrecht oder nach den Vorschriften des BGB untergegangen ist. Finden sich dagegen zahlreiche Mitglieder nach Beseitigung des politischen Drucks sofort wieder zusammen, um den Verein unverändert unter seinem satzungsmäßigen Zweck mit der bisherigen Tradition fortzusetzen, so besteht der Verein fort. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Potsdam
    14.03.2007