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Urteil Manipulative Enteignung


Schlagworte

Manipulative Enteignung; Eigenheimbau; Listenenteignung; grenznahe Grundstücke

Leitsätze

1. Zwar kann die generelle Durchführung von Enteignungen von West-eigentümern im Wege einer Globalliste und unter deren bewußter Nicht-beteiligung in der Spätphase der DDR nach dem 18. Oktober 1989 eine schädigende Maßnahme aufgrund unlauterer Machenschaften darstellen. Dies gilt jedoch wegen des fehlenden zeitlichen Bezugs zum politischen Umbruch in der DDR im Herbst 1989 nicht für "Listenenteignungen" aus dem Jahr 1986.

2. Das Baulandgesetz ließ eine Enteignung zum Zwecke des EIgen-heim-baus nicht nur dann zu, wenn das betreffende Grundstück völlig unbebaut war, sondern auch dann, wenn ein vorhandenes, aber nicht zu Wohnzwecken geeignetes und genutztes Gebäude zu einem Eigenheim um- und ausgebaut wurde.

(Leitsätze der Redaktion)

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