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Suchergebnis Urteilssuche (161 - 170 von 615)

  1. 12 O 263/88 - Preisrechtswidriger Abstand an Verwalter; Mietpreisbindung, Altbau; Abstandszahlung, preisrechtswidrige; Leistung, einmalige preisrechtswidrige; Rückforderungsanspruch; Vetreter ohne Vertretungsmacht; Verwalter, Passivlegitimation; Bereicherungsschuldner, Abstand
    Leitsatz: Vollmachtsloser Vertreter als Bereicherungsschuldner.
    LG Berlin
    24.10.1988
  2. 64 S 240/88 - Mieterhöhung/Modernisierung (Sozialer Wohnungsbau); Modernisierung/Mieterhöhung (Sozialer Wohnungsbau); Mietpreisgleitklausel/Mieterhöhung; Zahlung der erhöhten Miete/keine Zustimmung zur Mieterhöhung (Sozialer Wohnungsbau); Zustimmung zur Mieterhöhung/nicht durch Zahlung (Sozialer Wohnungsbau); Wertverbesserung/Mieterhöhung; Erläuterung der Mieterhöhung/bei Modernisierung
    Leitsatz: 1. Eine Mieterhöhung aufgrund vorgenommener Modernisierungsarbeiten wird im öffentlich geförderten Wohnungsbau nur aufgrund einer Mieterhöhungserklärung gem. § 10 Abs. 1 WoBindG wirksam, soweit nichts anderes, insbesondere in Form einer sog. Mietpreisklausel, vereinbart ist. Zur Frage, wann von dem Vorliegen einer solchen Mietpreisgleitklausel auszugehen ist (hier verneint für Ziffer 2 Nr. 3 der AVB für Gemeinnützige Wohnungsunternehmen, Fassung D 1963). 2. Im Bereich des preisgebundenen Neubaus kann die bloße Zahlung des Mieters nicht als rechtsgeschäftliche Zustimmungserklärung angesehen werden.
    LG Berlin
    24.10.1988
  3. 61 S 120/87 - Belüftungsklausel; Wohnungsmietvertrag; Formularmietvertrag; Hausordnung; Schimmelpilzbefall; Feuchtigkeitsschäden; Mangel der Mietsache; Haftungsbeschränkung
    Leitsatz: Der Mieter kann formularvertraglich verpflichtet werden, ausreichend zu belüften und zu heizen.
    LG Berlin
    22.10.1988
  4. 64 S 157/88 - Schaden durch Renovierungsfehler; Instandsetzung, unsachgemäße, Schönheitsreparaturen, unfachmännische, positive Vertragsverletzung, Schadenersatzanspruch des Vermieters, Renovierungskosten, Mehrwertsteuer
    Leitsatz: 1. Der Vermieter kann grundsätzlich die vertraglich vereinbarte Miete verlangen. Das bloße Bestreiten der preisrechtlichen Zulässigkeit der vereinbarten Miete durch den Mieter bringt diesen Anspruch nicht zu Fall. 2. Der Vermieter ist dagegen darlegungs- und beweispflichtig für die Zulässigkeit der Erhöhungen der vereinbarten Miete. 3. Kosten der Rechtsschutzversicherung können nicht als Betriebskosten auf den Mieter abgewälzt werden. 4. Der Mieter, der eine Wohnung unfachmännisch renoviert, haftet dem Vermieter auf Schadenersatz aus positiver Vertragsverletzung auch dann, wenn der Vermieter keinen Anspruch auf Ausführung der Schönheitsreparaturen hatte. 5. Der Mieter hat insoweit dem Vermieter auch den Mietausfall zu ersetzen, der wegen Unvermietbarkeit der Wohnung entstanden ist. 6. Der Vermieter kann die Mehrwertsteuer für Renovierungskosten dann nicht verlangen, wenn er die Schönheitsreparaturen nicht ausführen läßt, sondern einen abstrakten Schadenersatzanspruch geltend macht.
    LG Berlin
    21.10.1988
  5. 64 S 157/88 - Schaden durch Renovierungsfehler; Instandsetzung; unsachgemäße; Schönheitsreparaturen; unfachmännische; Positive Vertragsverletzung; Schadenersatzanspruch des Vermieters; Renovierungskosten; Mehrwertsteuer
    Leitsatz: 1. Der Vermieter kann grundsätzlich die vertraglich vereinbarte Miete verlangen. Das bloße Bestreiten der preisrechtlichen Zulässigkeit der vereinbarten Miete durch den Mieter bringt diesen Anspruch nicht zu Fall. 2. Der Vermieter ist dagegen darlegungs- und beweispflichtig für die Zulässigkeit der Erhöhungen der vereinbarten Miete. 3. Kosten der Rechtsschutzversicherung können nicht als Betriebskosten auf den Mieter abgewälzt werden.
    LG Berlin
    21.10.1988
  6. 58 S 204/88 - Treppenhaus; Verkehrssicherungspflicht; Beleuchtung; Verrichtungsgehilfe; Hilfsperson; Überwachung; Anleitung; Notdienst; Mitverschulden
    Leitsatz: 1. Der Eigentümer eines Wohnhauses ist für den Zustand des Treppenhauses verkehrssicherungspflichtig. Dazu gehört insbesondere die ordnungsgemäße Beleuchtung bei Dunkelheit und die Sorge für die dauernde Betriebssicherheit der Beleuchtung. 2. Kommt ein Benutzer des Treppenhauses infolge des Ausfalls der Beleuchtung zu Fall, haftet der Eigentümer über die Vorschrift des § 831 I BGB auch für eine mangelnde Organisation in der Überwachung und Anleitung der von ihm beauftragten Hilfspersonen. Für den Fall eines Defektes der Beleuchtung an einem Wochenende müs-sen die Hilfspersonen angewiesen worden sein, die Behebung des Mangels erforderlichenfalls über den Notdienst einer Elektrofirma zu veranlassen. 3. Der Benutzer muß sich ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er sich kein Licht verschafft oder nicht wenigstens mit aller Vor-sicht die Treppe benutzt.
    LG Berlin
    20.10.1988
  7. 62 S 171/88 - Besichtigungsrecht bei Verwalterwechsel; Besichtigungsrecht/Verwalterwechsel; Verwalterwechsel/Besichtigungsrecht
    Leitsatz: Allein der Wechsel der Hausverwaltung gibt dem Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Besichtigung der Wohnung des Mieters durch den neuen Hausverwalter. Der neue Hausverwalter kann seine Aufgabe nur dann sachgemäß wahrnehmen, wenn er die seiner Verwaltung unterstellten Wohnungen genau kennt.
    LG Berlin
    19.10.1988
  8. 51 S 287/87 - Kaufvertrag; Aufklärungspflicht; Wasserenthärtungsanlagen
    Leitsatz: Aufklärungspflicht eines Verkäufers von Wasserenthärtungsanlagen auf der Basis von Ionenaustauschern über von Behörden geäußerten Bedenken gegen solche Anlagen.
    LG Berlin
    17.10.1988
  9. 65 S 489/87 - Länge der Nachfrist; Instandhaltungspflicht, Schönheitsreparaturen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung, Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung, Nachfristsetzung, Bemessung der Frist
    Leitsatz: Zur erforderlichen Länge der gemäß § 326 BGB zu setzenden Nachfrist.
    LG Berlin
    14.10.1988
  10. 5 S 106/88 - Dübellöcher; Badezimmerfliesen; Fliesen; Wandfliesen; Bohrung
    Leitsatz: Für die den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache übersteigenden Dübelbohrungen in den Badezimmerwandfliesen hat der Mieter Schadensersatz unter Abzug des Wertverlustes durch die übliche Abnutzung zu leisten. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine große Anzahl an Ersatzfliesen vorzuhalten.
    LG Göttingen
    12.10.1988