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Urteil Kaufvertrag
Schlagworte
Kaufvertrag; Aufklärungspflicht; Wasserenthärtungsanlagen
Leitsatz
Aufklärungspflicht eines Verkäufers von Wasserenthärtungsanlagen auf der Basis von Ionenaustauschern über von Behörden geäußerten Bedenken gegen solche Anlagen.
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