« zurück zur Suche
Urteil Dübellöcher
Schlagworte
Dübellöcher; Badezimmerfliesen; Fliesen; Wandfliesen; Bohrung
Leitsätze
Für die den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache übersteigenden Dübelbohrungen in den Badezimmerwandfliesen hat der Mieter Schadensersatz unter Abzug des Wertverlustes durch die übliche Abnutzung zu leisten.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine große Anzahl an Ersatzfliesen vorzuhalten.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat