Urteil Schaden durch Renovierungsfehler
Schlagworte
Schaden durch Renovierungsfehler; Instandsetzung; unsachgemäße; Schönheitsreparaturen; unfachmännische; Positive Vertragsverletzung; Schadenersatzanspruch des Vermieters; Renovierungskosten; Mehrwertsteuer
Leitsätze
1. Der Vermieter kann grundsätzlich die vertraglich vereinbarte Miete verlangen. Das bloße Bestreiten der preisrechtlichen Zulässigkeit der vereinbarten Miete durch den Mieter bringt diesen Anspruch nicht zu Fall.
2. Der Vermieter ist dagegen darlegungs- und beweispflichtig für die Zulässigkeit der Erhöhungen der vereinbarten Miete.
3. Kosten der Rechtsschutzversicherung können nicht als Betriebskosten auf den Mieter abgewälzt werden.
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