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Urteil Besichtigungsrecht bei Verwalterwechsel
Schlagworte
Besichtigungsrecht bei Verwalterwechsel; Besichtigungsrecht/Verwalterwechsel; Verwalterwechsel/Besichtigungsrecht
Leitsatz
Allein der Wechsel der Hausverwaltung gibt dem Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Besichtigung der Wohnung des Mieters durch den neuen Hausverwalter. Der neue Hausverwalter kann seine Aufgabe nur dann sachgemäß wahrnehmen, wenn er die seiner Verwaltung unterstellten Wohnungen genau kennt.
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