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Urteil Mitbenutzungsrecht
Schlagworte
Mitbenutzungsrecht
Leitsätze
1. Die vorherige Zustimmung der Behörde zu einem geplanten Mitbenutzungsrecht reicht aus. Einer nachträglichen Genehmigung bedurfte es nicht.
2. Das Mitbenutzungsrecht erlischt - auch wenn es im Grundbuch eingetragen war -, wenn die individuellen Bedingungen, die seiner Vereinbarung zugrunde lagen, nicht mehr erfüllt sind.
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