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29 U 7748/00 - Darlehnsrückzahlung; Enteignung; HypothekenschuldnerLeitsatz: 1. Ein einer westdeutschen Bank zustehender Anspruch auf Darlehnsrückzahlung wird durch eine in Ost-Berlin erfolgte Enteignung nicht berührt, auch wenn sie hypothekarisch dort gesichert war. 2. Diese Forderung ist nie in den Staatshaushalt der DDR gelangt, auch wenn sie dort geführt wurde. 3. Zur Passivlegitimation der schon unter dem Nationalsozialismus früher enteigneten Hypothekenschuldner. 4. Die Darlegungslast für anläßlich der Enteignung getroffene Vereinbarungen obliegt der Kl., soweit sie Rechte daraus herleitet.KG28.02.2001
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13 U 95/00 - Keine Bankgebühr für LöschungsbewilligungLeitsatz: Die formularmäßige Abwälzung der Kosten für eine Löschungsbewilligung auf den Bankkunden ist auch dann unwirksam, wenn die Klausel nicht im Preisverzeichnis, sondern im Konditionenteil des Darlehensvertrages enthalten ist. (Leitsatz der Redaktion)OLG Köln28.02.2001
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3 U 5169/00 - Verwirkung der Befugnis zur fristlosen Kündigung durch Zeitablauf; Kündigung nach Abmahnung wegen wiederholt verspäteter Pachtnebenkostenvorauszahlungen; Kündigung wegen nicht gezahlten NebenkostennachzahlungsbetragesLeitsatz: 1. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist folgende Klausel unwirksam: "Rechte der Verpächterin, insbesondere aus diesem Vertrag, gehen der Verpächterin auch dann nicht verloren, falls sie hiervon, obwohl dazu befugt, zunächst keinen Gebrauch macht." 2. Eine außerordentliche Kündigung kann nicht auf Vorfälle gestützt werden, die zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung mehr als ein halbes Jahr zurückliegen. 3. Eine wiederholte verspätete Zahlung von Pachtnebenkostenvorauszahlungen kann ein Grund zu einer fristlosen Kündigung nach § 554a BGB sein, wenn eine Abmahnung erfolgt ist. 4. Abzüge von einer Pachtnebenkostennachzahlung bilden einen Grund zu einer fristlosen Kündigung nach § 554 a BGB nur dann, wenn zur Nichtzahlung besondere Umstände hinzutreten, die die Fortsetzung des Pachtverhältnisses für den Verpächter unzumutbar machen. (Leitsätze des Einsenders)OLG München28.02.2001
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8 RE-Miet 1/01 - Vermieterstellung und formwechselnde Umwandlungen und Wechsel im Gesellschafterbestand; BGB- AußengesellschaftLeitsatz: Nach dem Urteil des BGH vom 29. Januar 2001 (GE 2001, 276) steht fest, daß Änderungen im Gesellschafterbestand einer Außengesellschaft bürgerlichen Rechts keinen Einfluß auf die Vermieterstellung haben. (negativer Rechtsentscheid) (Leitsatz der Redaktion)KG26.02.2001
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20 U 2641/99 - Keine Arglistanfechtung wegen Mietmangels; FlächenabweichungLeitsatz: Nach Überlassung der Mietsache kann der Mieter sich wegen eines Fehlers (hier: erhebliche Flächenabweichung) nur auf die Gewährleistungsregeln der §§ 537 f. BGB berufen; eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung scheidet aus. (LS d. Red.)KG15.02.2001
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8 U 7527/99 - Betriebskosten; Grundsteuer; Unklarheit; Verwirkung; BilligkeitLeitsatz: Eine vertragliche Regelung, wonach der Mieter sämtliche Betriebskosten mit Ausnahme der Grundsteuer direkt trägt, bedeutet im Zweifel, daß der Mieter die Grundsteuer nicht zu übernehmen hat. (Leitsatz der Redaktion)KG06.02.2001
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9 U 179/00 - Verwirkung; Mietminderung; Minderung; Kenntnis; vorbehaltlose Zahlung; Prüfungsfrist; MängelbeseitigungszusageLeitsatz: 1. Nach mehr als sechs Monate langer vorbehaltloser Entrichtung des Mietzinses ist ein Minderungsrecht analog § 539 BGB in der Regel auch für die Zukunft verwirkt. Die Kenntnis i. S. des § 539 BGB muß sich lediglich auf den konkreten Mangel sowie auf dessen Auswirkungen auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache beziehen. 2. Erteilt der Vermieter erst nach Ablauf einer angemessenen Prüfungsfrist für den Mieter eine Mängelbeseitigungszusage, so entfällt die Verwirkung der Gewährleistungsansprüche für die Zukunft nicht.OLG Naumburg06.02.2001
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8 RE-Miet 10411/00 - Wirtschaftsstrafgesetz; überhöhte Miete; Bestandsschutz bei nachträglichem Absinken der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Staffelmietvereinbarung; gleitende NichtigkeitLeitsatz: Ein nachträgliches Absinken der ortsüblichen Vergleichsmiete führt nicht zur Unwirksamkeit einer späteren Mietstaffel nach § 134 BGB in Verbindung mit § 5 WiStG, wenn der vereinbarte Mietzins zu einem früheren Zeitpunkt der Höhe nach zulässig war.KG01.02.2001
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4 W 86/00 - Bodenreformgrundstück, Bodenreformland, Auflassungsklage, Anerkenntnis, Kostenentscheidung, Veranlassung zur KlageerhebungLeitsatz: 1. Keine Veranlassung zur Klageerhebung für Auflassungsklage nach Art. 233 § 11 EGBGB bei Klageerhebung vor Ablauf einer angemessenen Prüfungsfrist für den Bekl. Diese beträgt in der Regel nicht weniger als zwei Wochen ab erstmaliger vorgerichtlicher Geltendmachung des Auflassungsanspruchs. 2. Ein Anerkenntnis innerhalb der Frist des § 276 Abs. 1 Satz 1 ZPO erfolgt "sofort" i. S. vom § 93 ZPO.OLG Brandenburg31.01.2001
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8 W 9/01 - Streitwert nach einseitiger ErledigungserklärungLeitsatz: Der Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung bestimmt sich nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten.KG29.01.2001