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Urteil Betriebskosten
Schlagworte
Betriebskosten; Grundsteuer; Unklarheit; Verwirkung; Billigkeit
Leitsatz
Eine vertragliche Regelung, wonach der Mieter sämtliche Betriebskosten mit Ausnahme der Grundsteuer direkt trägt, bedeutet im Zweifel, daß der Mieter die Grundsteuer nicht zu übernehmen hat.
(Leitsatz der Redaktion)
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