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Urteil Wirtschaftsstrafgesetz
Schlagworte
Wirtschaftsstrafgesetz; überhöhte Miete; Bestandsschutz bei nachträglichem Absinken der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Staffelmietvereinbarung; gleitende Nichtigkeit
Rechtsentscheid
Ein nachträgliches Absinken der ortsüblichen Vergleichsmiete führt nicht zur Unwirksamkeit einer späteren Mietstaffel nach § 134 BGB in Verbindung mit § 5 WiStG, wenn der vereinbarte Mietzins zu einem früheren Zeitpunkt der Höhe nach zulässig war.
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