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Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 573)
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5 S 320/88 - Familie; Pflegeperson; Eigenbedarf; KündigungLeitsatz: Das Interesse eines Vermieters an der Erlangung der gekündigten Mietwohnung, um seine pflegebedürftige Mutter aufzunehmen, hat Vorrang vor dem Interesse des Mieters am Verbleiben in der Wohnung.LG Arnsberg17.04.1989
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1 S 31/89 - Styropordeckenplatten; Unterlassung; EntfernungLeitsatz: Der Vermieter hat einen Anspruch auf Entfernung der eigenmächtig vom Mieter an der Zimmerdecke angebrachten Styroporverkleidung.LG Bad Kreuznach16.05.1989
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20.O.303/88 - Hausverwaltervertrag; Provisionsabsprachen; Geschäftsbesorgung; SittenwidrigkeitLeitsatz: 1. Hausverwaltervertrag als Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter. 2. Sittenwidrigkeit von Provisionsabsprachen zwischen Hausverwaltung und Handwerkern.LG Berlin24.01.1989
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29 S 53/88 - Mehrwertsteuer auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Schadensersatzanspruch, Umfang, Mehrwertsteuer bei Schadensersatz, Schönheitsreparaturen, Schadensersatz wegen NichtausführungLeitsatz: Der Schadenersatzanspruch wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen beinhaltet auch die auf die Mängelbeseitigung entfallende Mehrwertsteuer.LG Berlin07.03.1989
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29 S 57/89 - Zustimmungsverlangen; Mieterhöhungsverlangen; ErhöhungszeitpunktLeitsatz: Wirksames Zustimmungsverlangen nach § 2 MHG trotz fehlerhafter Angabe über den Erhöhungszeitpunkt.LG Berlin17.10.1989
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58 S 85/89 - Verkehrssicherungspflicht; Treppenhaus; Teppichbeläge; Anscheinsbeweis; Lebenserfahrung; Auswahlverschulden; Überwachungsverschulden; Anleitungsverschulden; Entlastungsbeweis; Hausverwaltung; MitverschuldenLeitsatz: 1. Zu der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Wohnhauses für den Zustand des Treppenhauses gehört insbesondere, daß auf der Treppe befindliche Teppichbeläge so befestigt sind, daß sie nicht durch einen losen Halt zu einem Sturz des Benutzers führen können. 2. Kommt ein Benutzer des Treppenhauses zu Fall und ist der Teppichbelag an der Unfallstelle mit einem gefährlichen Fehler behaftet, weist auf ihn die Lebenserfahrung als offenkundige Ursache des Unfalls hin (Beweis des ersten Anscheins). 3. Der Eigentümer haftet über die Vorschrift des § 831 I BGB auch für ein Verschulden bei Auswahl, Überwachung und Anleitung der von ihm mit der Verkehrssicherung beauftragten Hausverwaltung. Zur Führung des Entlastungsbeweises hat er den Nachweis fortdauernder planmäßiger Überwachung zu erbringen. 4. Der Benutzer muß sich ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn ihm der gefährliche Zustand des Treppenhauses bekannt ist und er den Unfall bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte vermeiden können.LG Berlin29.06.1989
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61 S 101/89 - Mieterhöhung; Zumutbarkeit; Familieneinkommen; Modernisierung; Konsumentenkredit; HärteLeitsatz: Ob die nach der Modernisierung zu erwartende Mieterhöhung für die Familie des Mieters eine nicht zu rechtfertigende Härte darstellt, richtet sich nicht danach, welchen weiteren Zahlungspflichten - etwa aus einem Konsumentenkredit - der Mieter aus dem Familieneinkommen nachzukommen hat.LG Berlin04.09.1989
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61 S 113/89 - Eigenbedarf; rechtsmißbräuchlich; überhöhter WohnraumbedarfLeitsatz: Eine Eigenbedarfskündigung ist rechtsmißbräuchlich, wenn sie nur zu dem Zweck erfolgt, einen weit überhöhten Wohnraumbedarf geltend zu machen.LG Berlin10.08.1989
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61 S 124/89 - Berliner Mietspiegel/Sachverständigengutachten; Sachkunde des Richters/Sachverständigengutachten; Sachverständigengutachten/Sachkunde des RichtersLeitsatz: Die Sachkunde des Amtsrichters ist nicht höher einzustufen als die des Sachverständigen.LG Berlin05.06.1989
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61 S 160/85 - Kündigung wegen Rückstandes mit Mieterhöhungsbeträgen; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung wegen Mietrückstandes; Mieterhöhungsbeträge, Nichtzahlung; Rückstand mit Mieterhöhung; Zahlungsrückstand mit Mieterhöhungsbeträgen; Kündigung, UnzulässigkeitLeitsatz: Die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen der Nichtzahlung rückständiger Erhöhungsbeträge ist auch dann nicht zulässig, wenn diese ihren Rechtsgrund in anderen gesetzlichen Bestimmungen als den §§ 2 bis 7 MHG haben.LG Berlin13.04.1989