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Suchergebnis Urteilssuche (541 - 550 von 573)

  1. 7 B 24/88 - Mietpreisbindung; preisgebundener Altbauwohnraum; Modernisierung; Grundrissveränderungen; zusätzliches Zimmer; Be- und Entwässerungsleitungen; Folgekosten
    Leitsatz: 1. Grundrißveränderungen als Modernisierung. 2. Der Gewinn eines zusätzlichen Zimmers auf - im wesentlichen - Kosten der bisherigen Mädchenkammer als Modernisierung. 3. Kosten der Verlegung von Be- und Entwässerungsleitungen als Folgekosten von modernisierender Grundrißänderung gehören zu den Modernisierungskosten.
    OVG Berlin
    28.04.1989
  2. OVG 7 B 24.88 - Mietpreisbindung; preisgebundener Altbauwohnraum; wohnwertverbessernde Maßnahmen; Grundrissveränderung; zusätzliches Zimmer
    Leitsatz: 1. Eine nachhaltige Erhöhung des Wohnwertes kann auch dann eintreten, wenn sie nicht das eigentliche Ziel der Baumaßnahme ist. 2. Wird bei gleichgebliebener Wohnungsgröße durch Änderung der Grundrisse ein weiteres Zimmer geschaffen, so kann dies den Wohnwert verbessern.
    OVG Berlin
    28.04.1989
  3. OVG 7 B 17.88 - Mietpreisbindung; preisgebundener Altbauwohnraum; wohnwertverbessernde Maßnahmen; Wohnungszusammenlegung; Badeinbau
    Leitsatz: Eine Wohnungszusammenlegung, die zur erstmaligen Einrichtung eines Bades führt, verbessert schon dadurch den Nutzungswert der Wohnung.
    OVG Berlin
    05.04.1989
  4. OVG 7 B 14.88 - Mietpreisbindung, preisgebundener Altbau; Wiederherstellung von Wohnraum; Austausch des Heizkessels
    Leitsatz: Eine Beschädigung eines Gebäudes im Sinne von § 16 Abs. 2 II. WoBauG ist nur gegeben, wenn wesentliche Bauteile in erheblichem Umfang beschädigt sind; der bloße Austausch des unbrauchbar gewordenen Heizkessels einer Zentralheizung genügt dafür nicht.
    OVG Berlin
    08.02.1989
  5. OVG 5 S 59.89 - Zweckentfremdung; Wohnraumnutzung; Aussiedlerheim; Übersiedlerheim; Fremdenbeherbergung; Reparaturbedürftigkeit während des Umbaus zu Eigentumswohnungen; öffentliches Interesse an der Zweckentfremdung
    Leitsatz: 1. Ein vollendeter Umbau eines Wohnhauses zu Eigentumswohnungen führt nicht zur Unbewohnbarkeit im Sinne des Zweckentfremdungsrechts. 2. Die Nutzung als Aussiedlerheim ist genehmigungsbedürftig.
    OVG Berlin
    04.12.1989
  6. OVG 5 S 59.89 - Zweckentfremdung; Wohnraumnutzung; Aussiedlerheim; öffentliches Interesse an der Zweckentfremdung
    Leitsatz: Die Nutzung eines Wohngebäudes als Aussiedlerheim ist zweckentfremdungsrechtlich genehmigungsbedürftig.
    OVG Berlin
    04.12.1989
  7. OVG 5 B 215.87 - sozialer Wohnungsbau; Änderung der Wohngewohnheiten; Ausstattungsanforderungen; Wohnzweckeignung
    Leitsatz: 1. Wohnungen, die u. a. weder Bad noch Waschgelegenheit im WC noch Zentralheizung besaßen, waren im Jahr 1984 infolge der in Berlin feststellbaren Änderung der Wohngewohnheiten im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 2 II. WoBauG nicht mehr für Wohnzwecke geeignet. 2. Der Begriff der Wohngewohnheiten wird durch die Ausstattungsanforderungen des sozialen  Wohnungsbaus sowie der Landesbauordnung und den statistisch feststellbaren, auf dem Wohnungsmarkt durchgesetzten allgemeinen Standard bestimmt.
    OVG Berlin
    02.10.1989
  8. OVG 2 S 7.89 - Nutzungsuntersagung; Mängelbeseitigung; Ermessensreduzierung; Baubehörde; einstweilige Anordnung
    Leitsatz: Zur Frage, ob der zivilrechtlich zur Mängelbeseitigung verpflichtete Eigentümer einen Anspruch gegen die Bauaufsichtsbehörde auf Nutzungsuntersagung gegen den Mieter der mangelhaften Wohnung haben kann.
    OVG Berlin
    26.06.1989
  9. OVG 2 S 29.88 - Beseitigungsanspruch; Toilettenanlage; BVG-Wartehäuschen
    Leitsatz: Zum Anspruch auf Beseitigung einer von der Wohnung des Antragstellers 7 m entfernten Toilettenanlage für das Bus-Personal an einem BVG-Wartehäuschen.
    OVG Berlin
    15.03.1989
  10. OVG 2 S 13.89 - Stilllegungsanordnung; Baustopp; einstweilige Anordnung; Regelungsbedürfnis; Nachbarschutz; Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses
    Leitsatz: Der Erlaß einer einstweiligen Anordnung auf Stillegung von Bauarbeiten kommt grundsätzlich nicht mehr in Betracht, wenn das Vorhaben weitgehend fertiggestellt ist.
    OVG Berlin
    29.06.1989