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Urteil Zweckentfremdung
Schlagworte
Zweckentfremdung; Wohnraumnutzung; Aussiedlerheim; Übersiedlerheim; Fremdenbeherbergung; Reparaturbedürftigkeit während des Umbaus zu Eigentumswohnungen; öffentliches Interesse an der Zweckentfremdung
Leitsätze
1. Ein vollendeter Umbau eines Wohnhauses zu Eigentumswohnungen führt nicht zur Unbewohnbarkeit im Sinne des Zweckentfremdungsrechts.
2. Die Nutzung als Aussiedlerheim ist genehmigungsbedürftig.
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