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Suchergebnis Urteilssuche (521 - 530 von 573)

  1. 30 REMiet 1/89 - Rechtsentscheid; Vorlagezulässigkeit; Wohnraummietverhältnis
    Leitsatz: Rechtsfragen aus dem allgemeinen Schuldrecht, die sich in gleicher Weise auch für andere Schuldverhältnisse stellen, ohne daß dabei ein besonderer wohnraummietrechtlicher Aspekt ersichtlich wird, sind eines Rechtsentscheides nicht zugänglich. (Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt)
    OLG Hamm
    28.04.1989
  2. 9 ReMiet 1/89 - Staffelmietvertrag
    Leitsatz: Bei einem Staffelmietvertrag ist der Mietzins nicht im Sinne von § 10 Abs. 2 Satz 4 MHG jeweils betragsmäßig ausgewiesen, wenn nur der monatliche Anfangsmietzins und die (jeweiligen) Erhöhungsbeträge angegeben sind. (Anschluß an den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 29. März 1985 - 1 UH 1/85 - RES. § 10 MHG Nr. 6)
    OLG Karlsruhe
    13.11.1989
  3. 3 ReMiet 2/89 - Kündigung des Vermieters
    Leitsatz: Für die Kündigung des Vermieters gem. § 569 BGB ist ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses i.S.d. § 564 b BGB auch dann erforderlich, wenn der Erbe zu Lebzeiten des Mieters nicht in der Wohnung gelebt hat (Anschluß an die Rechtsentscheide des OLG Hamburg vom 21.9.1983 - NJW 1984, 60 - und des BayObLG vom 4.12.1984 - WuM 1985, 52).
    OLG Karlsruhe
    29.12.1989
  4. 3 ReMiet 1/89 - Tod eines von mehreren Mietern; Fortsetzung des Mietverhältnisses durch Familienangehörigen
    Leitsatz: Auch beim Tode nur eines von mehreren Mietern treten dessen Familienangehörige unter den Voraussetzungen des § 569 a Abs. 2 S. 1 BGB in den Wohnraummietvertrag ein.
    OLG Karlsruhe
    18.10.1989
  5. 3 ReMiet 1/88 - Begründung der Eigenbedarfskündigung; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Eigenbedarfs; Eigenbedarfskündigung, Begründung; Berechtigtes Interesse des Vermieters, Darlegungserfordernisse; Gründe der Kündigung; Kündigungsschreiben, inhaltliche Erfordernisse
    Leitsatz: 1. Es ist nicht möglich, einen Rechtsentscheid zur Klärung der Frage einzuholen, ob ein ergangener Rechtsentscheid mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar ist. 2. Die Rechtsentscheide des BayOblG vom 14.7.1981 (NJW 1981, 2197) und vom 17.12.1984 (WuM 1985, 50) stehen hinsichtlich der Frage, welche Anforderungen nach § 564 b Abs. 3 BGB an die Begründung einer Kündigung zu stellen sind, nicht in Widerspruch zu dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 1.7.1988 (NJW 1988, 2725). 3. Ein Rechtsentscheid kann nicht allein deshalb ergehen, weil das OLG bei Prüfung einer Vorlage erkennt, daß die Gefahr einer Abweichung des Landgerichts von einem ergangenen Rechtsentscheid besteht, wenn das Landgericht selbst davon ausgeht, seine Auffassung sei mit dem betreffenden Rechtsentscheid vereinbar. 4. Die Frage, inwieweit § 564 b Abs. 3 BGB im Kündigungsschreiben konkrete Angaben über die bisherigen Wohnungsverhältnisse derjenigen Personen erfordert, für die die Wohnung in Anspruch genommen wird, ist einer über die in den Rechtsentscheiden des BayOblG vom 14.7.1981 und 17.12.1984 enthaltenen Rechtssätze hinausgehenden generalisierenden Aussage nicht zugänglich. (Rechtsentscheid abgelehnt.)
    OLG Karlsruhe
    08.02.1989
  6. 9 U 106/88 - Sittenwidrigkeit; Bordell; Mietvertrag; Prostitution
    Leitsatz: Der Mietvertrag über eine Wohnung zum Betreiben eines Bordells ist nichtig, wenn der Mietzins überhöht ist und nur durch wirtschaftliche Ausbeutung der Prostituierten vom Mieter aufgebracht und erwirtschaftet werden kann.
    OLG Karlsruhe
    09.11.1989
  7. 4 W -RE- 695/88 - Angemessene wirtschaftliche Verwertung eines vermietet erworbenen Grundstücks; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigungsschutz; Berechtigtes Interesse des Vermieters; Verwertung, angemessene wirtschaftliche; Kündigungsrecht des Vermieters; Eigentumswohnung, Verkauf
    Leitsatz: Bei einem beabsichtigten Verkauf des Grundstücks oder der Eigentumswohnung entfällt ein Kündigungsrecht des Eigentümers gemäß § 564 b Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 BGB nicht schon deshalb, weil er das Mietobjekt zu einem früheren Zeit-punkt in vermietetem Zustand erworben hat.
    OLG Koblenz
    01.03.1989
  8. 5 W 62/89 - Reparaturklausel zu Lasten des Pächters ergreift keine Bauschäden, die Dritte verursachen
    Leitsatz: Wird die Mauer einer Gaststätte durch Bauarbeiten von Dritten ge-schädigt, so hat im Verhältnis zum Pächter der Verpächter die Ge-brauchsfähigkeit der Gaststätte wieder herzustellen. Der Verpächter kann den Pächter dann nicht auf eine vertragliche Reparaturklausel verweisen, wonach der Pächter während der Pachtzeit Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten auf seine eigenen Kosten vorzunehmen hat.
    OLG Koblenz
    15.03.1989
  9. 16 Wx 79/89 - Wohnungseigentümergemeinschaft; Einstimmigkeitserfordernis; Änderung der Teilungserklärung; Eventualeinberufung
    Leitsatz: 1. Die Abänderung von Regelungen in der Teilungserklärung ist nur durch einstimmigen Beschluß der Wohnungseigentümer möglich. 2. § 25 Abs. 4 WEG läßt nicht die Auslegung zu, daß eine gleichzeitige Eventualeinberufung statthaft ist.
    OLG Köln
    23.08.1989
  10. 5 UH 1/88 - Rechtsentscheid; Schönheitsreparaturen; Geldausgleich; Umbau
    Leitsatz: Der zur Vornahme fälliger Schönheitsreparaturen verpflichtete Mieter hat an den Vermieter einen Ausgleich in Geld zu zahlen , wenn die Schönheitsreparaturen durch einen Umbau nach Vertragsende alsbald wieder zerstört würden.
    OLG Oldenburg
    19.07.1989