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Urteil Sittenwidrigkeit
Schlagworte
Sittenwidrigkeit; Bordell; Mietvertrag; Prostitution
Leitsatz
Der Mietvertrag über eine Wohnung zum Betreiben eines Bordells ist nichtig, wenn der Mietzins überhöht ist und nur durch wirtschaftliche Ausbeutung der Prostituierten vom Mieter aufgebracht und erwirtschaftet werden kann.
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