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Urteil Sittenwidrigkeit


Schlagworte

Sittenwidrigkeit; Bordell; Mietvertrag; Prostitution

Leitsatz

Der Mietvertrag über eine Wohnung zum Betreiben eines Bordells ist nichtig, wenn der Mietzins überhöht ist und nur durch wirtschaftliche Ausbeutung der Prostituierten vom Mieter aufgebracht und erwirtschaftet werden kann.

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