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Urteil Wohnungseigentümergemeinschaft
Schlagworte
Wohnungseigentümergemeinschaft; Einstimmigkeitserfordernis; Änderung der Teilungserklärung; Eventualeinberufung
Leitsätze
1. Die Abänderung von Regelungen in der Teilungserklärung ist nur durch einstimmigen Beschluß der Wohnungseigentümer möglich.
2. § 25 Abs. 4 WEG läßt nicht die Auslegung zu, daß eine gleichzeitige Eventualeinberufung statthaft ist.
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