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Urteil Staffelmietvertrag
Schlagworte
Staffelmietvertrag
Leitsatz
Bei einem Staffelmietvertrag ist der Mietzins nicht im Sinne von § 10 Abs. 2 Satz 4 MHG jeweils betragsmäßig ausgewiesen, wenn nur der monatliche Anfangsmietzins und die (jeweiligen) Erhöhungsbeträge angegeben sind.
(Anschluß an den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 29. März 1985 - 1 UH 1/85 - RES. § 10 MHG Nr. 6)
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