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8 WRE Miet 4340/80 - Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahme; ModernisierungsduldungLeitsatz: Bei der Prüfung der Frage, ob einem Mieter die Duldung von Maßnahmen zur Verbesserung der gemieteten Wohnräume gemäß § 541 a Abs. 2 BGB zugemutet werden kann, ist im Rahmen einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalles a) die nach Durchführung der Maßnahmen in Betracht kommende Mieterhöhung zu berücksichtigen, b) zu berücksichtigen, ob die Verbesserung objektiv in einem angemessenen Verhältnis zu der erwarteten Mieterhöhung steht.KG22.06.1981
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VG 13 A 97.80 - Abstandnahme von wohnungsaufsichtlichen Maßnahmen trotz erheblicher Beeinträchtigungen; Mangel, wohnungsaufsichtlicher; Handlungspflicht des Vermieters; Selbsthilfe des Mieters; Wohnungsmangel; Gebrauch, bestimmungsgemäßerLeitsatz: 1. Das Wohnungsaufsichtsgesetz ist ein Schutzgesetz zugunsten des Mieters und begründet deshalb - abweichend von den allgemeinen ordnungsbehördlichen Grundsätzen - im Bereich der Mängelbeseitigung ausschließlich eine Handlungspflicht des Vermieters. 2. Im Rahmen des der Behörde nach § 3 WoAufG eingeräumten Ermessens kann diese jedoch von einer Verfügung gegen den Vermieter absehen, wenn die Beseitigung des Mangels dem Mieter mit einfachen Mitteln im Wege der Selbsthilfe möglich ist. Dabei kommt es entscheidend auf die Umstände des Einzelfalles an, zu denen auch die persönlichen Verhältnisse des Mieters und die Frage der Verursachung des Mangels gehören.VG Berlin16.06.1981
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4 W - RE 248/81 - Wertsicherungsklauseln in WohnraummietverträgenLeitsatz: Eine vor dem 1. Januar 1975 wirksam vereinbarte Wertsicherungsklausel ist durch § 10 Abs. 1 MHG auch insoweit unwirksam geworden, als sie den Mieter bei konkreter Betrachtungsweise hinsichtlich der verlangten Mieterhöhung günstiger stellt als bei einem auf § 2 Abs. 1 MHG gestützten Erhöhungsverlangen.OLG Koblenz05.06.1981
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- 6 RE-Miet 1/81 - Mieterhöhungsverlangen; Konkretisierung der VergleichswohnungLeitsatz: Zur Wirksamkeit eines nach § 2 Abs. 2 S. 3 MHG begründeten Mieterhöhungsverlangens ist, sofern eine Vergleichswohnung nur nach Straße, Hausnummer und Etage bezeichnet ist und sich auf der angegebenen Etage mehrere Wohnungen befinden, erforderlich, daß auch der Name des Wohnungsbenutzers mitgeteilt wird. Die Angabe des Namens und der Anschrift des Vermieters der Vergleichswohnung genügt nicht.OLG Schleswig01.06.1981
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5 UH 2/81 - Rechtsentscheid; grundsätzliche BedeutungLeitsatz: Im Hinblick auf das mit dem Institut des Rechtsentscheids verfolgte Ziel der Rechtseinheit ist eine Frage allenfalls dann von grundsätzlicher Bedeutung, wenn zu erwarten ist, daß die gleiche Rechtsfrage auch künftig wiederholt auftreten wird und wenn über die Auslegung in der Rechtsprechung oder in der Rechtsliteratur unterschiedliche Auffassungen bereits geäußert worden oder zu erwarten sind (Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt).OLG Oldenburg26.05.1981
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4 W Re 277/81 - Kündigung einer EinliegerwohnungLeitsatz: Dem Vermieter steht die Kündigungsmöglichkeit des § 564 b Abs. 4 S. 1 BGB auch dann zu, wenn er beim Abschluß des zu kündigenden Mietvertrages eine der beiden Wohnungen noch nicht bewohnt hat.OLG Koblenz25.05.1981
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18 C 192/81 - Transparent; verbotene Eigenmacht; Plakat; BesitzbeeinträchtigungLeitsatz: Der Vermieter ist nicht berechtigt, eigenmächtig ein vom Mieter an der Außenfront angebrachtes Transparent zu entfernen, und zwar unabhängig davon, ob das Anbringen des Transparents rechtmäßig ist oder nicht.AG Charlottenburg19.05.1981
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4 U 203/80 - Kapitalbeschaffungskosten für ModernisierungsmaßnahmenLeitsatz: Kapitalbeschaffungskosten, die bei der Finanzierung von Wertverbesserungsmaßnahmen angefallen sind, sind nicht nach § 3 Abs. 1 MHG umlagefähig.HansOLG Hamburg14.05.1981
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- 9 ReMiet 2/81 - Verwirkung von Nebenkosten, Rechtsentscheid abgelehntLeitsatz: Die Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen bei der Abrechnung von Nebenkosten im Mietrecht Verwirkung eintritt, fällt weitgehend in das Gebiet der tatrichterlichen Würdigung und ist einem Rechtsentscheid nicht zugänglich.OLG Karlsruhe07.05.1981
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4 ReMiet 2/81 - keine Zustimmungserfordernis f. Mieterhöhung, keine fiktiven KostenabzügeLeitsatz: 1. Voraussetzung für eine Mieterhöhung nach § 3 MHG ist nicht, daß der Mieter der Modernisierung zugestimmt hat. 2. Von den Gesamtmodernisierungskosten, die der Vermieter der Berechnung der Mieterhöhung nach § 3 Abs. I MHG zugrundelegen darf, sind nicht vorab diejenigen (fiktiven) Kosten abzuziehen, die der Vermieter ohne die Modernisierung in Zukunft für die ihm obliegende Instandhaltung/Instandsetzung des alten Zustandes voraussichtlich hätte aufwenden und im Verhältnis zum Mieter allein tragen müssen.OLG Hamm27.04.1981