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Urteil Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahme
Schlagworte
Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahme; Modernisierungsduldung
Leitsatz
Bei der Prüfung der Frage, ob einem Mieter die Duldung von Maßnahmen zur Verbesserung der gemieteten Wohnräume gemäß § 541 a Abs. 2 BGB zugemutet werden kann, ist im Rahmen einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalles a) die nach Durchführung der Maßnahmen in Betracht kommende Mieterhöhung zu berücksichtigen, b) zu berücksichtigen, ob die Verbesserung objektiv in einem angemessenen Verhältnis zu der erwarteten Mieterhöhung steht.
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