« zurück zur Suche

Urteil Abstandnahme von wohnungsaufsichtlichen Maßnahmen trotz erheblicher Beeinträchtigungen


Schlagworte

Abstandnahme von wohnungsaufsichtlichen Maßnahmen trotz erheblicher Beeinträchtigungen; Mangel, wohnungsaufsichtlicher; Handlungspflicht des Vermieters; Selbsthilfe des Mieters; Wohnungsmangel; Gebrauch, bestimmungsgemäßer

Leitsatz

1. Das Wohnungsaufsichtsgesetz ist ein Schutzgesetz zugunsten des Mieters und begründet deshalb - abweichend von den allgemeinen ordnungsbehördlichen Grundsätzen - im Bereich der Mängelbeseitigung ausschließlich eine Handlungspflicht des Vermieters.

2. Im Rahmen des der Behörde nach § 3 WoAufG eingeräumten Ermessens kann diese jedoch von einer Verfügung gegen den Vermieter absehen, wenn die Beseitigung des Mangels dem Mieter mit einfachen Mitteln im Wege der Selbsthilfe möglich ist. Dabei kommt es entscheidend auf die Umstände des Einzelfalles an, zu denen auch die persönlichen Verhältnisse des Mieters und die Frage der Verursachung des Mangels gehören.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (7 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
35,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
35,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,29 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.