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Urteil Wertsicherungsklauseln in Wohnraummietverträgen
Schlagworte
Wertsicherungsklauseln in Wohnraummietverträgen
Leitsatz
Eine vor dem 1. Januar 1975 wirksam vereinbarte Wertsicherungsklausel ist durch § 10 Abs. 1 MHG auch insoweit unwirksam geworden, als sie den Mieter bei konkreter Betrachtungsweise hinsichtlich der verlangten Mieterhöhung günstiger stellt als bei einem auf § 2 Abs. 1 MHG gestützten Erhöhungsverlangen.
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