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  1. BVerwG 8 B 54.11 - Verletzung der Sachaufklärungspflicht und des Überzeugungsgrundsatzes; Aufgabe des Gewerbebetriebs keine Stilllegung
    Leitsatz: Geht das Verwaltungsgericht Anhaltspunkten dafür, dass der Gewerbebetrieb nach dessen Aufgabe und Gewerbeabmeldung weitergeführt worden ist, nicht nach, verletzt es seine Sachaufklärungspflicht und den Überzeugungsgrundsatz. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    20.09.2011
  2. BVerwG 8 B 32.11 - Umfang der gerichtlichen Selbstbindung
    Leitsatz: Der Grundsatz der Selbstbindung erstreckt die in § 144 Abs. 6 VwGO ausdrücklich angeordnete Bindung der Vorinstanz an das zurückweisende Urteil auf das Revisionsgericht. Diese Selbstbindung entfällt erst bei einer Änderung der maßgeblichen Sach- oder Rechtslage oder bei einer zwischenzeitlichen Änderung der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    16.09.2011
  3. BVerwG 8 B 15.11 - Anmeldefrist für Ansprüche auf Bruchteilsrestitution; Verwirkung
    Leitsatz: 1. Auch vermögensrechtliche Ansprüche nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG unterliegen der Anmeldefrist nach § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG. 2. Hat der seine etwaigen vermögensrechtliche Ansprüche nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG erst nach Ablauf der Anmeldefrist geltend machende Antragsteller seine Interessen und Rechte bei einem Prozesserfolg der JCC durch das zu seinen Gunsten durchzuführende „Goodwill-Verfahren" zunächst als ausreichend gewahrt angesehen, hat er von der Geltendmachung eigener Ansprüche Abstand genommen, so dass die Anmeldung der Ansprüche nach einem längeren Zuwarten als unzulässig erscheint. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    09.09.2011
  4. BVerwG 3 B 33.11 - Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung; Vermögensentziehung auf anderer als besatzungshoheitlicher Grundlage; Abgrenzung zwischen Restitution und Entschädigung
    Leitsatz: Die Rückgängigmachung von Vermögensentziehungen auf anderer als besatzungshoheitlicher Grundlage richtet sich gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG nach dem Vermögensgesetz, wenn die Maßnahme zielgerichtet den Entzug des zurückverlangten Gegenstandes bezweckt hat, und sie unterfällt dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, wenn sie primär auf andere Zwecke zielte und durch grob rechtsstaatswidrige Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre des Geschädigten gekennzeichnet war. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    01.09.2011
  5. BVerwG 3 B 36.11 - Verwirkung im Vermögenszuordnungsrecht; Rücknahme eines Verwaltungsakts nach Ablauf der Zweijahresfrist; öffentliches Interesse; Einschränkung der Ermessensdirektive
    Leitsatz: 1. Die allgemeinen Grundsätze über die Verwirkung prozessualer Rechte gelten auch im Vermögenszuordnungsrecht. 2. Zu den bei der Entscheidung über die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes zu berücksichtigenden öffentlichen Belangen kann auch das Bedürfnis der Korrektur eines durch unrichtige Angaben erwirkten Zuordnungsbescheides gehören, die sich auch nach Ablauf der Zweijahresfrist für die Rücknahme durchsetzen können. 3. Auch dem Schutzbedürfnis privatisierter Treuhandunternehmen kann durch eine derartige Korrektur Rechnung getragen werden. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    17.08.2011
  6. BVerwG 8 B 36.11 - Vermögensverlust bei staatlicher Verwaltung von Feindvermögen; Ausschlagung der besatzungshoheitlichen Enteignung; Beweislast für vermögensrechtliche Ansprüche; Enteignungsexzess
    Leitsatz: 1. Die Anordnung der staatlichen Verwaltung aufgrund der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl. I S. 191), auch wenn es sich mittelbar um jüdisches Vermögen handelte, ist nicht als ein Vermögensverlust „auf andere Weise" im Sinne von § 1 Abs. 6 VermG anzusehen; das gilt auch bei der Reduzierung der „Werthaltigkeit" des jüdischen Vermögens durch die Einsetzung eines staatlichen Verwalters. 2. Zur Anwendung des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG reicht es aus, dass die sowjetische Besatzungsmacht mit den Enteignungsmaßnahmen deutscher Stellen generell einverstanden war. 3. Auch bei Anwendung des § 1 VermG muss grundsätzlich eine Partei die Tatsachen, aus denen sie ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, beweisen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    17.08.2011
  7. BVerwG 5 B 15.11 - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens
    Leitsatz: Eine bloße Änderung der (höchstrichterlichen) Rechtsprechung ist grundsätzlich keine Änderung der Rechtslage im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    09.08.2011
  8. BVerwG 8 B 61.11 - Rücknahme eines rechtswidrigen Restitutionsbescheides; Rücknahmefrist
    Leitsatz: Die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 LVwVfG beginnt erst nach Abschluss eines gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 VermG durchgeführten Anhörungsverfahrens zu laufen. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    27.07.2011
  9. BVerwG 8 B 14.11 - Vorzeitiger Erlass des Bescheides kein Mangel des gerichtlichen Verfahrens
    Leitsatz: Der vorzeitige Erlass eines Bescheides vor Ablauf der Auskunftsfrist stellt keinen Mangel des Verwaltungsgerichtsverfahrens, sondern nur einen Mangel des vermögensrechtlichen Verwaltungsverfahrens dar, der materiell-rechtlich zu überprüfen ist. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    20.07.2011
  10. BVerwG 3 B 42.11 - Übertragung auf den Einzelrichter; unterlassene Rückübertragung auf die Kammer
    Leitsatz: Die verfahrensfehlerhafte unterlassene Rückübertragung des Rechtsstreits vom Einzelrichter auf die Kammer rechtfertigt grundsätzlich nicht die Revision. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    13.07.2011