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Urteil Rücknahme eines rechtswidrigen Restitutionsbescheides
Schlagworte
Rücknahme eines rechtswidrigen Restitutionsbescheides; Rücknahmefrist
Leitsatz
Die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 LVwVfG beginnt erst nach Abschluss eines gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 VermG durchgeführten Anhörungsverfahrens zu laufen.
(Leitsatz der Entscheidung entnommen)
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