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  1. 3 ObOWi 15/95 - Ordnungswidrigkeit; Zweckentfremdung; Wohnraum
    Leitsatz: Beantragt ein Verfügungsberechtigter für die Sanierung unbewohnbar gewordener Wohnräume eine Baugenehmigung und beginnt er mit den Sanierungsmaßnahmen vor dem Inkrafttreten einer Zweckentfremdungsverordnung, so sind diese Räume im Zeitpunkt ihrer nach Inkrafttreten der Zweckentfremdungsverordnung eintretenden Bezugsfertigkeit nicht schon deshalb als Wohnräume im Sinne des Mietrechtsverbesserungsgesetzes anzusehen, weil der Verfügungs-berechtigte bis zu diesem Zeitpunkt keine nach außen hin erkennbare andere Zweckbestimmung trifft, insbesondere, wenn er einen Maklerauftrag zur Vermietung als Wohn- oder Geschäftsraum erteilt.
    BayObLG, 3. Senat für Bußgeldsachen
    22.02.1995
  2. 12. O. 802/94 - Optionsrecht; Ausübung durch Zahlung der Miete
    Leitsatz: In der Zahlung des Mietzinses liegt keine konkludente Ausübung des Optionsrechts.
    LG Berlin
    23.02.1995
  3. III ZR 58/94 - Aufbauenteignung; Baulandenteignung; fehlgeschlagene Enteignung; Rückabwicklung fehlgeschlagener Enteignung
    Leitsatz: Keine Rückabwicklung einer auf das Aufbaugesetz oder das Baulandgesetz der DDR gestützten, fehlgeschlagenen Enteignung, wenn das mit der Enteignung beabsichtigte Vorhaben vor dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland endgültig aufgegeben worden war. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    23.02.1995
  4. 311 S 39/94 - Schönheitsreparaturen; nichtige Klausel
    Leitsatz: Die Kl. ist Vermieterin einer Wohnung im Hause E. in Hamburg. Sie verlangt vom Bekl., der seit 1968 Mieter der Wohnung ist, einen Kostenvorschuß zur Durchführung von Schönheitsreparaturen. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:Der Rechtsstreit wird dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg zur Entscheidung über folgende Rechtsfrage vorgelegt: Ist bei der Vermietung einer im Zeitpunkt des Vertragsbeginns unrenovierten Wohnung die formularmäßige Abwälzung laufender Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam, wenn der Vertrag zugleich eine Allgemeine Geschäftsbedingung enthält, nach welcher der Mieter verpflichtet ist, vor dem Einzug, spätestens kurz nach Einzug eine Renovierung der Wohnung vorzunehmen?
    LG Hamburg
    24.02.1995
  5. 9 S 609/94 - Kosten des Rechtsstreits; Erledigung in der Hauptsache; Räumungsklage; Zahlung in der Schonfrist
    Leitsatz: Zahlt der Mieter innerhalb der Schonfrist im Räumungsklageverfahren nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs den rückständigen Mietzins, und führt diese Zahlung wegen eines geringfügigen Betrages nicht zur Befriedigung des Vermieters, so hat der Mieter die Kosten des Rechtsstreites zu tragen, wenn die Parteien Erledigung des Räumungsanspruches in der Hauptsache erklären.
    LG Bochum
    24.02.1995
  6. 63 S 374/94 - Beschwerdewert; Untervermietung
    Leitsatz: Die Beschwer durch ein erstinstanzliches Urteil auf Zustimmung zur Untervermietung beträgt in der Regel 600 DM.
    LG Berlin
    24.02.1995
  7. V ZR 288/93 - Gebäudeeigentum aus dem Nutzungsrecht einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft; Einbringungspflicht
    Leitsatz: a) Gegenüber der Klage des Grundstückseigentümers auf Feststellung seines Eigentums an dem darauf errichteten Gebäude trifft den Bekl., der ein gesondertes Gebäudeeigentum aus dem Nutzungsrecht einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft herleitet, die Beweislast dafür, daß das Grundstück in die Genossenschaft eingebracht worden ist. b) Die durch den Beitritt zu einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft begründete Pflicht, landwirtschaftliche Flächen einzubringen, war durch Übertragung der Flächen in den Fonds der Genossenschaft (Einbringung) zu erfüllen; bestand eine Einbringungspflicht, wurden die Flächen von der Genossenschaft genutzt und waren sie ihr im Integrationsregister zugeordnet, besteht ein Anscheinsbeweis für die Einbringung. c) Es läßt sich nicht feststellen, daß die Veräußerung landwirtschaftlicher Flächen vor dem Beitritt in eine landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (hier: Schenkung an eine Familienangehörige) nach der Mitte 1958 in der DDR herrschenden Auffassung deshalb sittenwidrig war, weil sie dazu diente, den Bestand der einzubringenden Flächen zu vermindern.
    BGH
    24.02.1995
  8. V ZR 244/93 - Vorfälligkeitszinsen nach Ausübung des Vorkaufsrechts der Gemeinde
    Leitsatz: Mit dem Erstkäufer vereinbarte Vorfälligkeitszinsen können unabhängig davon geschuldet und erbracht werden, wann der Kaufpreis nach Ausübung des Vorkaufsrechts (hier: der Gemeinde) fällig wird. Sie werden deshalb auch vom Vorkaufsberechtigten geschuldet; lediglich ihre Fälligkeit ist danach anzupassen, wann sie der Vorkaufsberechtigte nach Ausübung seines Rechtes frühestens erbringen kann (Abgrenzung des Senatsurteils vom 8. Oktober 1992, V ZR 147/81 = NJW 1983, 682).
    BGH
    24.02.1995
  9. 8 U 7830/93 - Gewerberaum; Gleitklausel; Mieterhöhung; Verwaltungskostenpauschale
    Leitsatz: 1. Eine genehmigte Gleitklausel in einem Gewerberaummietverhältnis führt zu einer automatischen Veränderung des Mietzinses, ohne daß es einer Mieterhöhungserklärung bedarf. 2. Eine vereinbarte Verwaltungskostenpauschale kann der Vermieter auch dann verlangen, wenn er wirtschaftlich Eigentümer der Verwaltungsgesellschaft ist. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    27.02.1995
  10. 65 S 312/94 - Rückforderungsanspruch; Überschreitung der Kappungsgrenze; Verjährung
    Leitsatz: Der Rückforderungsanspruch des Mieters nach § 3 GVW verjährt in vier Jahren.
    LG Berlin
    28.02.1995